30.03.2009 - 5.14 Verwaltungsbericht 2008

Zuständigkeit:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister legt den Verwaltungsbericht 2008 auf der Grundlage der Hauptsatzung vor und informiert darüber, dass künftig auf die gesonderte Vorlage des Halbjahresberichtes aus Kapazitätsgründen verzichtet werden muss. Die Vierteljahreszahlen der Abteilung Statistik stehen im Internet zur Verfügung.

 

 

 

 

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