28.09.2009 - 6.13 Kreisgebietsreform / Kreisstrukturgesetz

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Beratung

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Kreisgebietsreform / Kreisstrukturgesetz

B54-02/09

 

 

Herr Prof. Joecks verlässt die Sitzung, weil er sich als Verfassungsrichter für befangen erklärt.

 

Eine umfangreiche Einbringung und Begründung erfolgt durch den Oberbürgermeister.

 

Für die Fraktion Die Linke gibt Frau Socher die Stellungnahme ab. Die Präsentation dieser Stellungnahme liegt der Kanzlei der Bürgerschaft vor.

 

FDP-Fraktion    Herr Hoebel

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dr. Bittner

CDU-Fraktion     Herr Hochschild

 

Herr Dr. Bittner regt an, einen weiteren Punkt aufzunehmen, dass die Bürgerschaft fordert, dass solch eine Reform als Einheit aus Kreisgebietsreform, Finanzausgleichsgesetz und Gemeindestrukturreform angesehen wird. Nur, wenn diese Einigkeit vorhanden ist, könne solch eine Reform praktikabel sein.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion macht Herr Senator Dembski für die Verwaltung deutlich, dass es ganz gravierende Änderungen geben wird und Herr Dembski glaubt, dass das noch nicht allen so klar und deutlich ist. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald wird nach der Kreisgebietsreform ganz wesentliche Aufgaben verlieren und nicht mehr zu bestimmen haben. Die Einflussmöglichkeiten werden sich wesentlich ändern. Der Start wird mit ganz gravierenden Schulden geprägt sein.

Das Thema Kreisgebietsreform beschäftigt die Verwaltung und Bürgerschaft seit Jahren. Man darf aber nicht aufgeben. Die Stadt muss noch mehr Widerstand entfalten. Es muss über Parteigrenzen hinaus Druck in Schwerin gemacht werden.

 

Der Präsident lässt über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

  1. Die Bürgerschaft lehnt den Entwurf des Kreisstrukturgesetzes vom 08.07.2009 ab. Der Gesetzentwurf, der auf dem so genannten 6+2-Modell beruht, widerspricht dem Leitbild des Landtages vom 24.04.2008 „Ziele, Leitbild und Leitlinien des Landtages für eine Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“. Der Gesamtrahmen der Reform, zu der neben der Kreisgebietsreform vor allem die Funktionalreform, die Stärkung der Zentren, die Weiterentwicklung der Gemeinde- und Ämterstrukturen und die Reform des Finanzausgleichs gehören sollen, wird nicht eingehalten.

 

  1. Die Bürgerschaft unterstützt das mit Gemeinden des Amtes Landhagen entwickelte Stadtkreismodell als Alternative zum 6+2-Modell.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, inwieweit juristische Unterstützung zur Überprüfung des Gesetzgebungsverfahrens zweckmäßig ist. Eine Auftragserteilung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bürgerschaft.

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

Herr Prof. Joecks nimmt an der weiteren Beratung der Bürgerschaft teil.

 

Herr Liskow übergibt um 20:25 Uhr die Leitung der Sitzung an die 1. Vizepräsidentin, Frau Socher.

 

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  1. Die Bürgerschaft lehnt den Entwurf des Kreisstrukturgesetzes vom 08.07.2009 ab. Der Gesetzentwurf, der auf dem so genannten 6+2-Modell beruht, widerspricht dem Leitbild des Landtages vom 24.04.2008 „Ziele, Leitbild und Leitlinien des Landtages für eine Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“. Der Gesamtrahmen der Reform, zu der neben der Kreisgebietsreform vor allem die Funktionalreform, die Stärkung der Zentren, die Weiterentwicklung der Gemeinde- und Ämterstrukturen und die Reform des Finanzausgleichs gehören sollen, wird nicht eingehalten.

 

  1. Die Bürgerschaft unterstützt das mit Gemeinden des Amtes Landhagen entwickelte Stadtkreismodell als Alternative zum 6+2-Modell.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit anderen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, inwieweit juristische Unterstützung zur Überprüfung des Gesetzgebungsverfahrens zweckmäßig ist. Eine Auftragserteilung bedarf der vorherigen Zustimmung der Bürgerschaft.