28.09.2009 - 6.9 2. Änderung der Geschäftsordnung

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Beratung

Zu TOP: 6.9

2. Änderung der Geschäftsordnung

B50-02/09

 

 

Der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung ist Ergebnis der Beratungen im erweiterten Präsidium.

Es gibt noch folgende redaktionelle Änderungen, über die der Präsident informiert:

- Artikel 3 - § 8 Abs. 2

  Statt festgelegt soll stehen „beschlossen“.

  Im Abs. 5 soll statt beginnenden stehen „beginnend“.

  „Absatz 2 bleibt unberührt“ wird eingerückt.

- Artikel 5 - § 13 Abs 2

  Im letzten Satz ist hinter „Wurde in der laufenden Sitzung“ einzufügen

- Artikel 7 - § 18 Abs. 6

  Arbeitsgruppen ist zweimal durch zeitweilige Ausschüsse zu ersetzen

 

Für fachliche Nachfragen steht Herr Prof. Joecks zur Verfügung.

 

Herr Liskow teilt mit, dass die Fraktion Die Linke Änderungsvorschläge hat, die im Vorfeld dieser Sitzung ausgereicht wurden. Herr Dr. Bartels bringt folgende Änderungsvorschläge ein:

 

1_

Artikel 4 § 12 (5) soll wie folgt geändert werden:

Als letzter Satz: […] Ein Wortprotokoll wird nur auf Verlangen von mindestens drei Fraktionen angefertigt.

 

2_

Artikel 5 § 13 (2) soll wie folgt geändert werden:

Bürgerschaftsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder gegen Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom Präsidium zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf kann das Präsidium […]

 

3_

Artikel 7 § 18 (2) soll wie folgt geändert werden:

Die Protokolle der Fachausschüsse sollen spätestens vier Tage vor der folgenden Sitzung des Hauptausschusses erstellt und den Mitgliedern des Hauptausschusses über die Bürgerschaftskanzlei zugestellt werden. […]

 

Herr Dr. Bartels bittet darum, diese drei Anträge einzeln abzustimmen.

 

Herr Prof. Joecks geht auf die vorgetragenen Änderungsvorschläge ein und stellt fest, dass sie zeitaufwendig bzw. nicht umsetzbar sind.

 

Herr Dr. Fassbinder stellt fest, dass mit der Regelung für die Redebeiträge ein „Monstrum“ entwickelt wurde, dem sich die Fraktion B 90/Die Grünen nicht anschließen will.

 

Herr Radicke bringt einige Gedanken zur Arbeit der Bürgerschaft zum Ausdruck und stellt einige Regeln vor, wie die Arbeit der Mitglieder der Bürgerschaft und der Umgang miteinander funktionieren könnte. Sie sind als Verbesserungsvorschläge zu verstehen. Die schriftlichen Ausführungen liegen der Kanzlei der Bürgerschaft vor.

 

Zum wiederholten Mal bittet der Präsident alle Anwesenden aus gegebenem Anlass während der Bürgerschaftssitzung die Handys auszuschalten, weil die Geräte nicht nur die Tonaufzeichnungen stören.

 

Im Rahmen der Diskussion bemerkt Herr Multhauf mit einer Geschäftsordnung zu versuchen, mehr Disziplin zu erreichen und die auf bestimmte Personen zugeschnitten ist. Mit der Geschäftsordnung könne man nicht die Möglichkeiten der Bürgerschaftsmitglieder einschränken, weil das undemokratisch sei.

Herr Multhauf beantragt, im § 7 Sitzungsablauf die Bestätigung der Niederschrift vor 5. einzuordnen.

Für Herrn Multhauf ist die Formulierung unter 3a), die neu eingefügt werden soll, nicht nachvollziehbar. Er bittet dies noch einmal zu überprüfen.

 

Daraufhin erklärt Herr Prof. Joecks, dass in der Formulierung 3a) der Verweis auf die Hauptsatzung, nicht die Geschäftsordnung erfolgt.

 

Herr Multhauf beantragt weiterhin, in der Geschäftsordnung § 18 Fachausschüsse die Ortsteilvertretungen zu ergänzen, weil die Ortsteilvertretungen gleichwertig zu behandeln sind. Dasselbe betreffe den Abs. 3. Auch dort müssten die Ortsteilvertretungen ergänzt werden.

 

Der Präsident weist darauf hin, dass Herr Multhauf die Möglichkeit gehabt hätte, diese Änderungsanträge über die Fraktion einzureichen. Sie liegen jetzt nicht schriftlich vor, so dass die Bürgerschaftsmitglieder, diese Änderungsvorschläge nicht nachvollziehen können. Deshalb können sie jetzt nicht beraten werden.

Der Präsident bittet Herrn Multhauf, seine Anträge schriftlich zu formulieren.

 

Diese Einschränkung, die für Herrn Multhauf eine Verletzung der Kommunalverfassung darstellt, akzeptiert Herr Multhauf nicht und zitiert dabei die Kommunalverfassung, dass jedes Bürgerschaftsmitglied auch mündlich Anträge stellen kann.

 

Herr Hoebel beantragt, dass über den Artikel 3, der den § 8 ändern soll, gesondert abgestimmt werden soll.

Er kündigt an, dass sich die FDP-Fraktion bei diesem Artikel 3 enthalten, ansonsten aber der Änderung der Geschäftsordnung zustimmen wird.

 

Herr Prof. Joecks erklärt, dass der Antrag zur Änderung der Reihenfolge im § 7 von Herrn Multhauf zulässig war und auch abzustimmen ist.

 

Im Rahmen der Diskussion verweist Frau Socher aufgrund der Anträge von Herrn Multhauf auf die Geschäftsordnung, die im Abs 1 des § 18 eine entsprechende Formulierung enthält;

(1) Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft gilt sinngemäß für die Sitzungen der Ortsteilvertretungen und der Ausschüsse der Bürgerschaft.

 

Herr Dr. Bartels weist darauf hin, dass die Nummerierung im § 7 der Geschäftsordnung angepasst werden muss, wenn die Bürgerschaft beschließt, dass im § 7 Sitzungsablauf 3a) eingefügt wird.

 

Da es keine weiteren Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung gibt, lässt der Präsident über die einzelnen Anträge abstimmen.

 

Änderungsanträge der Fraktion Die Linke

 

Abstimmungsergebnis: Punkt 1

    bei 8 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: Punkt 2

    bei 9 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: Punkt 3

    bei 10 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Änderungsantrag von Herrn Multhauf

 

Abstimmungsergebnis: § 7 Bestätigung der Niederschrift vor 5. einordnen

    bei 16 Ja-Stimmen, 20 Gegenstimmen und einigen

    2 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Der Präsident lässt nun über die einzelnen Artikel der ausgereichten Beschlussvorlage zur 2. Änderung der Geschäftsordnung abstimmen.

 

 

Artikel 1

 

Im § 4 Medien wird folgender Absatz ergänzt:

 

(3) Film-, Ton- und Fotoaufnahmen sind zulässig, wenn auf Nachfrage des Präsidenten kein Mitglied der Bürgerschaft widerspricht.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Artikel 2

 

Im § 7 Sitzungsablauf wird nach 3) ein Punkt eingefügt und der neue Punkt 9) ergänzt:

1) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen,

    der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2) Bestätigung der Tagesordnung

3) Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner

4) Beantwortung schriftlich innerhalb der Frist nach § 4 Abs. 2 S. 1 der

    Hauptsatzung gestellter Fragen der Fraktionen

5) Aktuelle Stunde oder Große Anfragen

6) Beschlusskontrolle (nur für Fachausschüsse und Ortsteilvertretungen)

7) Beratung der Beschlussvorlagen

8) Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses

    und wichtige Angelegenheiten der Stadt

9) Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft

10) Mitteilungen des Präsidenten unter anderem über nichtöffentlich gefasste

    Beschlüsse nach § 31 (3) der Kommunalverfassung M-V

11) Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung der Bürgerschaft

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 3 Gegenstimmen

    und einigen Stimmenthaltungen

 

Artikel 3

 

In § 8 Worterteilung werden die Absätze 1, 2 und 5 wie folgt gefasst:

 

(1) Mitglieder der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei dem Präsidenten der Bürgerschaft durch Handzeichen zu Wort zu melden, soweit sie nicht schon nach Absatz 2 als Redner von ihrer Fraktion benannt worden sind. Redebeiträge sind im Stehen zu halten.

(2) Die Fraktionen benennen am Tag der Sitzung der Bürgerschaft bis 10 Uhr die jeweiligen Redner zu den Tagesordnungspunkten gegenüber der Bürgerschaftskanzlei.

 Sie haben dabei auch die Reihenfolge ihrer Redner anzugeben.

 Die Redezeit pro Tagesordnungspunkt beträgt je Fraktion 4 Minuten. Sie erhöht sich um vier Minuten für jeden nach Satz 1 gemeldeten und anwesenden Redner.

 Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt 4 Minuten plus jeweils 1 Minute pro Fraktionsmitglied. Für fraktionslose Mitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit vier Minuten. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.

(5) Bei nach Abs. 2 benannten Rednern legt das Präsidium deren Reihenfolge fest. Hierbei sollen die Fraktionen abwechselnd in der Reihenfolge ihrer Stärke – beginnend mit der stärksten Fraktion – das Rederecht erhalten, sofern sich die betroffenen Fraktionen nicht zuvor auf eine abweichende Reihenfolge geeinigt und dies dem Präsidenten der Bürgerschaft mitgeteilt haben. Spontane Redebeiträge sind erst nach benannten Rednern zulässig. Für spontane Redebeiträge erteilt der Präsident der Bürgerschaft das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Der erste Beitrag soll vier, ein zweiter Beitrag zwei Minuten nicht überschreiten.

Absatz 2 bleibt unberührt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 24 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

Artikel 4

 

Im § 12 Niederschrift werden (4) und (5) wie folgt geändert:

 

(4) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauf folgenden Sitzung der Bürgerschaft zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen.

 Einwendungen und Änderungsvorschläge zur Niederschrift sind eine Woche vor der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft schriftlich beim Präsidenten der Bürgerschaft einzureichen.

(5) Als Grundlage für die Darstellung der wesentlichen Verhandlungsinhalte in der Niederschrift veranlasst das Hauptamt die Tonaufzeichnung der Bürgerschaftssitzungen.

 Diese darf nur zur Anfertigung der Niederschrift benutzt werden.

 Auf Antrag einer Fraktion wird die Tonaufzeichnung zu einzelnen Tagesordnungspunkten in der Kanzlei der Bürgerschaft bis zu einem Jahr aufbewahrt.

 Sie kann in dieser Zeit durch Mitglieder der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister oder seinen Beauftragten angehört werden. Danach ist die Tonaufzeichnung umgehend zu löschen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme

    und 2 Stimmenthaltungen

 

Artikel 5

 

Abs. 2 des § 13 Ordnungsmaßnahmen wird wie folgt geändert:

 

(2) Bürgerschaftsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder gegen Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom Präsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf kann der Präsident ihnen das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt entziehen, sie zu diesem Tagesordnungspunkt von der Sitzung ausschließen oder einen vollständigen Sitzungsausschluss verhängen. Wurde in der laufenden Sitzung bereits eine solche Ordnungsmaßnahme verhängt, genügt ein weiterer Ordnungsverstoß, um eine erneute Ordnungsmaßnahme zu verhängen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 5 Gegenstimmen

    und 4 Stimmenthaltungen

 

Artikel 6

 

Der Absatz 3 des § 17 Aktuelle Stunde wird wie folgt geändert:

 

(3) Die Dauer der Aussprache ist auf eine Stunde beschränkt, jedoch steht danach jeder Fraktion noch eine Redezeit von fünf Minuten zu. Die vom Oberbürgermeister und den Senatoren in Anspruch genommene Redezeit bleibt unberücksichtigt. Der einbringenden Fraktion steht eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Den Rednern jeder weiteren Fraktion steht eine Redezeit bis zu acht Minuten zu. Fraktionslose Mitglieder der Bürgerschaft dürfen vier Minuten sprechen.

 Das Verlesen von Erklärungen und Reden ist unzulässig.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme

    und 2 Stimmenthaltungen

 

Artikel 7

 

Der § 18 Ausschussarbeit wird im Absatz (2) wie folgt geändert:

 

(2) Die Protokolle der Fachausschüsse sollen innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung erstellt und den Mitgliedern des Hauptausschusses über die Bürgerschaftskanzlei zugestellt werden. Die Protokolle der Sitzungen des Hauptausschusses werden allen Mitgliedern der Bürgerschaft zugeleitet.

 

Der § 18 Ausschussarbeit wird durch den Absatz (6) wie folgt ergänzt:

 

(6) Auf Antrag einer Fraktion, eines Fachausschusses oder der Verwaltung können mit der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft zeitweilige Ausschüsse zu besonderen Themen gebildet werden. Der Beratungsgegenstand ist schriftlich zu fixieren. Die Bürgerschaft legt zugleich fest, ob und in welcher Höhe den Mitgliedern dieser Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt wird.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme

    und 5 Stimmenthaltungen

 

Artikel 8

§ 20

Inkrafttreten

Die geänderte Geschäftsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme

 

Änderungsantrag von Herrn Multhauf

- im § 18 Fachausschüsse „Ortsteilvertretungen“ zu ergänzen

 

Abstimmungsergebnis: bei 9 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

Daraufhin lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 5 Gegenstimmen

    und 7 Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft:

 

Artikel 1

 

Im § 4 Medien wird folgender Absatz ergänzt:

 

(3) Film-, Ton- und Fotoaufnahmen sind zulässig, wenn auf Nachfrage des Präsidenten kein Mitglied der Bürgerschaft widerspricht.

 

Artikel 2

 

Im § 7 Sitzungsablauf wird nach 3) ein Punkt eingefügt und 8) ergänzt:

 

1) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen,

    der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2) Bestätigung der Tagesordnung

3) Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner

4) Beantwortung schriftlich innerhalb der Frist nach § 4 Abs. 2 S. 1 der

    Hauptsatzung gestellter Fragen der Fraktionen

5) Aktuelle Stunde oder Große Anfragen

6) Beschlusskontrolle (nur für Fachausschüsse und Ortsteilvertretungen)

7) Beratung der Beschlussvorlagen

8) Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses

    und wichtige Angelegenheiten der Stadt

9) Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft

10) Mitteilungen des Präsidenten unter anderem über nichtöffentlich gefasste

    Beschlüsse nach § 31 (3) der Kommunalverfassung M-V

11) Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung der Bürgerschaft

 

Artikel 3

 

In § 8 Worterteilung werden die Absätze 1, 2 und 5 wie folgt gefasst:

 

(1) Mitglieder der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei dem Präsidenten der Bürgerschaft durch Handzeichen zu Wort zu melden, soweit sie nicht schon nach Absatz 2 als Redner von ihrer Fraktion benannt worden sind. Redebeiträge sind im Stehen zu halten.

(2) Die Fraktionen benennen am Tag der Sitzung der Bürgerschaft bis 10 Uhr die jeweiligen Redner zu den Tagesordnungspunkten gegenüber der Bürgerschaftskanzlei.

 Sie haben dabei auch die Reihenfolge ihrer Redner anzugeben.

 Die Redezeit pro Tagesordnungspunkt beträgt je Fraktion 4 Minuten. Sie erhöht sich um vier Minuten für jeden nach Satz 1 gemeldeten und anwesenden Redner.

 Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt 4 Minuten plus jeweils 1 Minute pro Fraktionsmitglied. Für fraktionslose Mitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit vier Minuten. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.

(5) Bei nach Abs. 2 benannten Rednern legt das Präsidium deren Reihenfolge fest. Hierbei sollen die Fraktionen abwechselnd in der Reihenfolge ihrer Stärke – beginnend mit der stärksten Fraktion – das Rederecht erhalten, sofern sich die betroffenen Fraktionen nicht zuvor auf eine abweichende Reihenfolge geeinigt und dies dem Präsidenten der rgerschaft mitgeteilt haben. Spontane Redebeiträge sind erst nach benannten Rednern zulässig. Für spontane Redebeiträge erteilt der Präsident der Bürgerschaft das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Der erste Beitrag soll vier, ein zweiter Beitrag zwei Minuten nicht überschreiten.

Absatz 2 bleibt unberührt.

 

Artikel 4

 

Im § 12 Niederschrift werden (4) und (5) wie folgt geändert:

 

(4) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauf folgenden Sitzung der Bürgerschaft zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen.

 Einwendungen und Änderungsvorschläge zur Niederschrift sind eine Woche vor der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft schriftlich beim Präsidenten der Bürgerschaft einzureichen.

(5) Als Grundlage für die Darstellung der wesentlichen Verhandlungsinhalte in der Niederschrift veranlasst das Hauptamt die Tonaufzeichnung der Bürgerschaftssitzungen.

 Diese darf nur zur Anfertigung der Niederschrift benutzt werden.

 Auf Antrag einer Fraktion wird die Tonaufzeichnung zu einzelnen Tagesordnungspunkten in der Kanzlei der Bürgerschaft bis zu einem Jahr aufbewahrt.

 Sie kann in dieser Zeit durch Mitglieder der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister oder seinen Beauftragten angehört werden. Danach ist die Tonaufzeichnung umgehend zu löschen.

 

Artikel 5

 

Abs. 2 des § 13 Ordnungsmaßnahmen wird wie folgt geändert:

 

(2) Bürgerschaftsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder gegen Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom Präsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf kann der Präsident ihnen das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt entziehen, sie zu diesem Tagesordnungspunkt von der Sitzung ausschließen oder einen vollständigen Sitzungsausschluss verhängen. Wurde in der laufenden Sitzung bereits eine solche Ordnungsmaßnahme verhängt, genügt ein weiterer Ordnungsverstoß, um eine erneute Ordnungsmaßnahme zu verhängen.

 

Artikel 6

 

Der Absatz 3 des § 17 Aktuelle Stunde wird wie folgt geändert:

 

(3) Die Dauer der Aussprache ist auf eine Stunde beschränkt, jedoch steht danach jeder Fraktion noch eine Redezeit von fünf Minuten zu. Die vom Oberbürgermeister und den Senatoren in Anspruch genommene Redezeit bleibt unberücksichtigt. Der einbringenden Fraktion steht eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Den Rednern jeder weiteren Fraktion steht eine Redezeit bis zu acht Minuten zu. Fraktionslose Mitglieder der rgerschaft dürfen vier Minuten sprechen.

 Das Verlesen von Erklärungen und Reden ist unzulässig.

 

Artikel 7

 

Der § 18 Ausschussarbeit wird im Absatz (2) wie folgt geändert:

 

(2) Die Protokolle der Fachausschüsse sollen innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung erstellt und den Mitgliedern des Hauptausschusses über die Bürgerschaftskanzlei zugestellt werden. Die Protokolle der Sitzungen des Hauptausschusses werden allen Mitgliedern der Bürgerschaft zugeleitet.

 

Der § 18 Ausschussarbeit wird durch den Absatz (6) wie folgt ergänzt:

 

(6) Auf Antrag einer Fraktion, eines Fachausschusses oder der Verwaltung können mit der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft zeitweilige Ausschüsse zu besonderen Themen gebildet werden. Der Beratungsgegenstand ist schriftlich zu fixieren. Die Bürgerschaft legt zugleich fest, ob und in welcher Höhe den Mitgliedern dieser Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt wird.

 

 

Artikel 8

§ 20

Inkrafttreten

Die geänderte Geschäftsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den 07.10.2009

 

 

 

Egbert Liskow

Präsident