28.09.2009 - 6.23 Aufnahme von Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhn...

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Beratung

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Aufnahme von Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen in Ausschreibungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass bei künftigen Vergaben der Stadt die Zahlung von Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen als Kriterium für die Vergabe in die Ausschreibungen aufgenommen werden muss.