28.09.2009 - 6.20.2 Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der Bürgers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 28.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.20.2 |
Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der Bürgerschaft sowie Festlegung einer Entschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes
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Frau Socher bringt folgenden Beschlussvorschlag für die Fraktion Die Linke ein:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald wählt aus den in der Sachdarstellung genannten Kandidaten den Ombudsmann/ Ombudsfrau im Ehrenamt für die Dauer von drei Jahren. 2. Sie/Er hat die Aufgabe, ohne großen bürokratischen Aufwand Streitfälle mit der ARGE durch eine objektive Betrachtung, Abwägung der Argumente beider Seiten, eine zufriedenstellende Lösung oder das Aussprechen einer Lösungsempfehlung zu schlichten. 3. Sie/Er ist der Bürgerschaft/ Sozialausschuss verantwortlich und berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit. 4. Die Entschädigungszahlung erfolgt nach der Entschädigungsverordnung M–V. 5. Der Oberbürgermeister stellt die Arbeitsfähigkeit sicher. Der Ansatz, der dieser Beschlussvorlage zugrunde liegt, ist der gleiche wie bei der Verwaltungsvorlage nur mit dem Unterschied, dass er für drei Jahre beschäftigt sein sollte. Frau Socher war auch in der Bürgerschaft in Stralsund, die solch einen Ombudsmann beschlossen hat.
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Daraufhin entgegnet Herr Dembski, dass es die ARGE definitiv in drei Jahren nicht mehr geben wird. Eine Verfassungsänderung zugunsten der ARGE wird es mit ziemlicher Sicherheit auch nicht geben. Die Trägerversammlung der ARGE wird diesen Ombudsmann wählen.
Nach einigen weiteren Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion gibt Frau Dr. Schwenke (Die Linke) zu bedenken, dass es mit ziemlicher Sicherheit Nachfolgeeinrichtungen für die ARGE geben wird und auch Beratungsbedarf. Anliegen sollte es sein, unabhängig zu entscheiden, wo sich Bürger hinwenden können.
Daraufhin stellt Herr Schmidt (SPD) richtig, weil offensichtlich ein Missverständnis besteht, dass dieser Ombudsmann nicht beraten, sondern schlichten soll. Er soll Schwierigkeiten beheben, die sich aus dem Verhältnis Kunde zur ARGE ergeben. Er ist kein Berater und sollte von der Trägerversammlung gewählt werden.
Der Präsident lässt über folgenden geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:
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1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beschließt folgendes Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes bei der ARGE Greifswald: Die in der Sachdarstellung genannten Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich in der nächsten Trägerversammlung der ARGE vorzustellen. Die Trägerversammlung wählt aus diesen Kandidaten den Ombudsmann für die Dauer von zunächst einem Jahr ab seiner Einsetzung.
2. Er berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit.
3. Für das ausgeübte Ehrenamt erhält der Ombudsmann eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (4 Sitzungstermine a’ 20 € – gesamt 80,-€ monatlich) nach §16 der EntschVO M-V i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 2 EntschVO M-V. 4. Die Durchführung des Beschlusses setzt eine Änderung der Hauptsatzung voraus.
Abstimmungsergebnis: bei 34 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen
Damit entfällt die Vorlage der Fraktion Die Linke. |
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald wählt aus den in der Sachdarstellung genannten Kandidaten den Ombudsmann/ Ombudsfrau im Ehrenamt für die Dauer von drei Jahren.
2. Sie/Er hat die Aufgabe, ohne großen bürokratischen Aufwand Streitfälle mit der ARGE durch eine objektive Betrachtung, Abwägung der Argumente beider Seiten, eine zufriedenstellende Lösung oder das Aussprechen einer Lösungsempfehlung zu schlichten.
3. Sie/Er ist der Bürgerschaft/ Sozialausschuss verantwortlich und berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit.
4. Die Entschädigungszahlung erfolgt nach der Entschädigungsverordnung M–V.
5. Der Oberbürgermeister stellt die Arbeitsfähigkeit sicher.