28.09.2009 - 6.12 Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 28.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.12 |
Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 PersVG B53-02/09 |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.
Beisitzer: Herr Kremer Leiter Immobilienverwaltungsamt Herr Wixforth Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt Herr Scheer Leiter Amt für Jugend, Soziales und Familie
stellv. Beisitzer: Herr Hochheim Leiter Amt für Wirtschaft und Finan- zen Herr Kaiser Leiter Stadtbauamt Frau Dr. Kühn Leiterin Gesundheitsamt
Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Stimmenthaltung |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.
Beisitzer: Herr Kremer Leiter Immobilienverwaltungsamt
Herr Wixforth Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt
Herr Scheer Leiter Amt für Jugend, Soziales und Familie
stellv. Beisitzer: Herr Hochheim Leiter Amt für Wirtschaft und Finanzen
Herr Kaiser Leiter Stadtbauamt
Frau Dr. Kühn Leiterin Gesundheitsamt
Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.