28.09.2009 - 6.12 Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß §...

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Beratung

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Bildung einer ständigen Einigungsstelle gemäß § 63 PersVG

B53-02/09

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.

 

Beisitzer:  Herr Kremer                            Leiter Immobilienverwaltungsamt

   Herr Wixforth                            Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt

   Herr Scheer                            Leiter Amt für Jugend, Soziales und                                                                                     Familie

 

stellv. Beisitzer: Herr Hochheim Leiter Amt für Wirtschaft und Finan-

                                             zen

   Herr Kaiser                            Leiter Stadtbauamt

   Frau Dr. Kühn                            Leiterin Gesundheitsamt

 

Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 1 Stimmenthaltung

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Bildung einer ständigen Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung.

 

Beisitzer:  Herr Kremer  Leiter Immobilienverwaltungsamt

   Herr Wixforth  Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt

   Herr Scheer  Leiter Amt für Jugend, Soziales und Familie

 

stellv. Beisitzer: Herr Hochheim Leiter Amt für Wirtschaft und Finanzen

   Herr Kaiser  Leiter Stadtbauamt

   Frau Dr. Kühn  Leiterin Gesundheitsamt

 

Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Lübeck, Richter am Arbeitsgericht Stralsund, benannt.

 

 


 

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