28.09.2009 - 6.18 B.- Plan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straß...

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Beratung

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B.- Plan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - Satzungsbeschluss

B58-02/09

 

 

Herr Arenskrieger bringt die Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung vor.

In der Einwohnerfragestunde wollten Bewohner der Georg-Büchner-Straße zu diesem Thema sprechen, weil sie Sorge haben, dass sie infolge der Umsetzung des Bebauungsplanes mit Kosten belastet werden. In einer Pause hat Herr Arenskrieger mit den Einwohnern gesprochen.

Der Satzungsbeschluss hat nicht unmittelbar zur Folge, dass die Büchner-Straße ausgebaut wird. Sollte der Ausbau dieser Straße erfolgen, müssen entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt werden. Das ist aber bei diesem Satzungsbeschluss nicht Gegenstand der Beschlussfassung.

 

Frau Reuhl, Bauausschussvorsitzende, teilt mit, dass auch im Ausschuss die Finanzierung des Straßenausbaus Thema war. Für Frau Reuhl scheint dieses Thema nicht vollständig geklärt und deshalb beantragt sie, bis zur Klärung der ganzen Kosten, die aus dem Straßenausbau resultieren, den Bebauungsplan noch einmal zu verschieben, um diese Frage zu klären.

 

Herr Multhauf unterstützt das Anliegen von Frau Reuhl und beantragt, dieses Thema auch in der zuständigen Ortsteilvertretung zu beraten. Er ist der Meinung, dass derartige Vorlagen in der zuständigen Ortsteilvertretung behandelt werden müssen. Er stellt den Antrag, die Vorlage zurückzuverweisen.

 

Herr Arenskrieger erklärt, dass es ein B-Plan-Verfahren gibt, bevor der Satzungsbeschluss zu beschließen ist. Die Ortsteilvertretungen sind in dem B-Plan-Verfahren beteiligt gewesen.

 (Anmerkung zum Protokoll:  

 Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B.-Plan Nr. 88

 OTV Innenstadt   17.01.2007

 Bürgerschaft    26.02.2007 B359-23/07

 Auslegung im Stadtblatt 18.04.2007)

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion stellt Herr Dr. Bartels fest, dass es einmalig sei, dass der 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters ein Mitglied der Bürgerschaft diskreditiert, weil es zwischen Ausschuss- und Bürgerschaftssitzung noch Aspekte aufgeworfen hat, die noch zu klären sind.

 

Herr Dr. Fassbinder schließt sich den Äußerungen von Herrn Dr. Bartels an und schlägt vor, die Beschlussfassung zu verschieben, weil es noch Unklarheiten bei den zukünftigen Belastungen gibt. Außerdem gibt es eine Prioritätenliste, die die Bürgerschaftsmitglieder nach Vorschlägen durchforsten sollen. Es ist also einer der Sparvorschläge für den nächsten Haushalt, den B.-Plan zu verschieben und in die Ausschüsse zu verweisen.

 

Herr Arenskrieger bemerkt, dass es im Vorfeld zwei Bauausschusssitzungen gab, in denen über diesen B-Plan gesprochen wurde. Neben der Erschließung des Baugebietes sind weitere Maßnahmen durchzuführen. Dieses B-Plangebiet steht im Eigentum der Stadt. Auch unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Erschließung und der städtischen Anteile für die Hain- und Büchner-Straße verbleibt für die Stadt ein Gewinn von ca. 1,5 Mio. €, wenn das Gebiet veräußert ist. Wenn das aber als Haushaltssicherungsmaßnahme zurückgestellt werden soll, ist das contra produktiv, d.h. es entsteht wirtschaftlicher Schaden für die Stadt.

 

Herr Dr. Bittner bringt zum Ausdruck, dass seiner Meinung nach die Bürgerbeteiligung bereits 2002 gewesen sei, bevor andere B-Plangebiete erschlossen wurden, bevor die Vorfluter und das Schöpfwerk überlastet wurden. Verschiedene Mitglieder haben darauf hingewiesen, dass es dort Probleme gibt.

Er beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Rückverweis.

 

Frau Socher lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 12 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

    abgelehnt

 

Danach lässt Frau Socher über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 26 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 88 - Heinrich-Heine-Straße - gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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