28.09.2009 - 6.20.1 Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der ARGE so...

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Beratung

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Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes der ARGE sowie Festlegung einer Entschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes

B60-02/09

 

 

Die Einbringung und Begründung der Verwaltungsvorlage erfolgt durch Herrn Dembski. Dabei erinnert er daran, dass ursprünglich einmal die Idee von den Grünen eingebracht wurde. Die Idee war, jemanden einzuführen, der in der ARGE Streitschlichtungen vornimmt. Herr Dembski schlägt vor, dass dieser Ombudsmann zwei Mal jährlich über die geleistete Arbeit dem Sozialausschuss berichtet.

 

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1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beschließt folgendes Verfahren zur Wahl des Ombudsmannes bei der ARGE Greifswald: Die in der Sachdarstellung genannten Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich in der nächsten Trägerversammlung der ARGE vorzustellen. Die Trägerversammlung wählt aus diesen Kandidaten den Ombudsmann für die Dauer von zunächst einem Jahr ab seiner Einsetzung.

 

2. Er berichtet zwei Mal im Jahr über die geleistete Arbeit.

 

3. Für das ausgeübte Ehrenamt erhält der Ombudsmann eine pauschalierte Aufwandsentschädigung (4 Sitzungstermine a’ 20 € – gesamt 80,-€ monatlich) nach §16 der EntschVO M-V i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 2 EntschVO M-V.

 

4. Die Durchführung des Beschlusses setzt eine Änderung der Hauptsatzung voraus.

 

 

 

 

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