02.11.2009 - 6.9 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koi...

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Beratung

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2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koitenhagen-

Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

B82-03/09

 

 

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – wie folgt:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 58 – Gut Koitenhagen – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1) geändert werden. Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten zur Schaffung von privatem Wohnraum in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auf teilweise bisher als Mischgebiet festgesetzten Flächen. Darüber hinaus soll der Einzelhandelsfachplan mit der Einschränkung von Einzelhandel in den Mischgebieten umgesetzt werden. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – (Anlage2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koitenhagen - (Anlage2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 30 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen

 

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Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – wie folgt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 58 – Gut Koitenhagen – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1) geändert werden. Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten zur Schaffung von privatem Wohnraum in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auf teilweise bisher als Mischgebiet festgesetzten Flächen. Darüber hinaus soll der Einzelhandelsfachplan mit der Einschränkung von Einzelhandel in den Mischgebieten umgesetzt werden. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 

2.  Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – (Anlage2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
 

3.  Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koitenhagen - (Anlage2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.