02.11.2009 - 6.8 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 02.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- einstimmig
Beratung
Zu TOP: 6.8 |
Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß §6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2010, 2011 und 2012 B81-03/09 |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Land Mecklenburg- Vorpommern für die Jahre 2010 bis 2012. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt den notwendigen Betrag in Höhe von 5,11 € pro Kopf ihrer 10- 26jährigen Einwohner zur Abrufung der vom Land zur Verfügung stehenden Mittel bereit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Land Mecklenburg- Vorpommern für die Jahre 2010 bis 2012. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt den notwendigen Betrag in Höhe von 5,11 € pro Kopf ihrer 10- 26jährigen Einwohner zur Abrufung der vom Land zur Verfügung stehenden Mittel bereit.