16.11.2009 - 3 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Diskussion von Beschlussvorlagen

 

 

Haushaltsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2010

Dez. I, Amt 20

 

 

Die Entwürfe haben einen bestimmten Kenntnisstand und dieser Kenntnisstand ist zum jetzigen Zeitpunkt überholt. Aus diesem Grund ist es notwendig sich informieren zu lassen über das, was jetzt gilt, so Prof. Dr. Matschke.

 

Die Ausführungen von Herrn Hochheim zum Haushaltsplanentwurf 2010 sind dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 

Die Ausführungen von Herrn Hochheim werden von Herrn Wille ergänzt.

An Hand einer Präsentation, wird über die Eckwerte des Haushaltsplanentwurfes (ohne HSK mit FAG 2010 und Haushaltsstabilisierungsfonds) sowie über eine Veränderungsliste – Verwaltungshaushalt gegenüber dem 1. Entwurf des HH-Planes 2010 vom 18.09.2009 - informiert.

Präsentation und Veränderungsliste werden dem Protokoll als Anlage 2 und 3 beigefügt.

 

Prof. Dr. Matschke dankt Herrn Hochheim und Herrn Wille für die gemachten Ausführungen und pflichtet der Einschätzung  zum Haushaltsstabilisierungsfonds des Landes bei. Es bleibt beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz des Landes, so dass der Notwendigkeit einer stabilen aufgabengerechten Finanzausstattung der Gemeinden nicht Rechnung getragen wird. Mit Blick auf das Haushaltsrecht ist der Haushaltsstabilisierungsfonds zudem kritisch zu sehen, weil der Verwaltungshaushalt nun direkt mit Krediten finanziert wird. Er sei aber eine Hilfe, die die finanziellen Fesseln lockere.

In der anschließenden Diskussion bittet Prof. Dr. Matschke um konkrete Fragen, die sich aus den Fraktionssitzungen heraus ergeben haben bzw. um die Einreichung schriftlicher Fragen, die dann am 23.11.2009 abgearbeitet werden.

 

Herr Dr. Kerath reicht die Fragen der SPD-Fraktion schriftlich ein und weist darauf hin, dass am 19.11. die Fraktion tagen wird und am 21.11.2009 eine Haushaltsklausurtagung stattfinden wird.

 

Folgende Fragen werden vorab gestellt:

 

Dr. Kerath möchte wissen, warum man bei den Personalausgaben eine Steigerung von 2009 auf 2010 von 2 % annehme, was zu wenig erscheint vor dem Hintergrund, da im Januar 2010 lt. TvÖD die Westangleichung erfolgen wird.

Herr Hochheim antwortet darauf, dass einige Gehaltsgruppen schon angeglichen sind, die darüber hinausgehenden Gehaltsgruppen erfahren die Angleichung im Januar 2010. Was bei den Personalkosten zu berücksichtigen ist, ist das zusätzliche Personal, das zum Beispiel im Kita-Bereich eingestellt wurde.

 

Seitens Prof. Dr. Matschke wird hinterfragt, da die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften eine gute Liquidität zeigen, ob es möglich ist, einen Cash-Pool zu bilden, um die Liquidität der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften zu nutzen, um die Kassenkreditnotwendigkeiten abzubauen. Es wäre zu überlegen, die Stadt als Konzern zu führen.

 

In der Vergangenheit war die Zinserwartung der Beteiligungen höher als der bei der Sparkasse zu zahlende Zins, so Herr Hochheim.

 

Dr. Fassbinder weist in dem Zusammenhang auf den Prüfbericht des Landesrechnungshofes hin, wo die Bildung eines Pools gefordert wird, dieses sei noch nicht geschehen.

 

 

Dr. Kerath äußert Bedenken, weil dies sicher zu steuerlichen Problemen führen wird.

 

Ein Cash Pooling sei rechtlich abzusichern. Es sollte eine Prüfung erfolgen, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich und sinnvoll sei, so Prof. Dr. Matschke. Die Anregung wird durch die Verwaltung aufgenommen.

 

Herr Liskow möchte bei folgenden Positionen die Kostensteigerungen erläutert haben:

Seite 252 – Position 732843 -  ambulantes betreutes Wohnen 

 

Seite 328 –Position 672100 – Erstattung an Gemeindeanteil Wohnsitzgemeinde an freie Träger

 

Im Bereich der Betreuungsleistung geht Herr Hochheim davon aus, dass es sich um Platzkosten für psychisch Kranke handelt, die für die ambulante Betreuung aufzubringen sind, und dass es mit den Pflegesätzen zu tun hat bzw. mit der Zahl der betreuten Personen.

 

Bei der zweiten Frage geht es um die Kinderbetreuung. Die Steigerung hänge mit der Erstattung der Gemeinden für Freien Träger als auch mit der Erstattung für kommunale Kitas zusammen, das heißt, mit der Zahl der Kinder, die in Gemeinden anderswo in kommunalen Kitas betreut werden.

 

Zu den beiden Fragen wird eine schriftliche Zuarbeit zum 23.11.2009 zugesagt.

 

Prof. Dr. Maschke fragt nach, wie viele Hektar Land von der Stadt verpachtet sind und wie die Pachtverträge zeitlich strukturiert sind, warum der Wald nicht kostendeckend ist und keinen Gewinn abwirft. Werden die Pachten regelmäßig angepasst?

 

Frau Görs bezieht sich auf die vorgehende Frage und möchte wissen, warum die Ausgaben sich um 150 TEUR gegenüber 2009 verringert haben und die Einnahmen um 130 TEUR gesunken sind. Darauf antwortet Herr Wille, dass man in den vergangenen Jahren nicht kostendeckend gearbeitet hat. Der Rückgang der Einnahmen hat mit den Holzverkäufen zu tun.

 

Bis zum Finanzausschuss am 23.11.2009 wird eine schriftliche Antwort durch das Amt 23 erwartet.

 

Zu der ausgereichten Veränderungsliste in Bezug Finanzierung Köppenpreis und XXX. Jazz Evenings bittet Frau Görs um eine nähere Erläuterung. Welche Veranstaltungen sind damit gemeint, was verbirgt sich hinter den Honoraren? Warum Einsparungen in Höhe von 1.000 EUR im Bereich Internationale Beziehungen?

 

 

Diese Vorschläge sind direkt aus dem Dezernat III gekommen, um den Köppenpreis und das Jazz Evenings finanzieren zu können, so Herr Wille.

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich bis zum 23.11.2009.

 

Herr Dr. Kerath möchte betreffs der Veränderungsliste eine nähere Erläuterung zur Nichtberücksichtigung von Krematorium BgA und Straßenreinigungssatzung.

 

Herr Wille antwortet darauf, dass dieses weitere Veränderungen sind, die bis zur Bürgerschaft noch kommen werden, die bis heute aber noch nicht vorgelegt werden konnten. Die Straßenreinigungssatzung wird überarbeitet, da ab Januar 2010 diese im Kernhaushalt abgewickelt wird. Betreffs des Krematoriums gibt es eine Entscheidung durch das Innenministerium auf Grund eines Urteils des Bundesfinanzgerichtshofes. Es wurde durch das Innenministerium festgelegt, wie das Krematorium als BgA zu führen und einzurichten ist.

 

Es wird davon ausgegangen, dass das Amt 66 von einer kostendeckenden Gebühr ausgeht. Die Beschlussvorlage Straßenreinigungsgebührensatzung soll bis zum Hauptausschuss vorliegen, da die Satzung noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll.

 

Prof. Dr. Matschke informiert über eine Mail betreffend den Innenstadtverein, wo es um die jährliche Unterstützung in Höhe von 20 TEUR (Band 1, Seite 469, Posten 71700) geht. Hinterfragt wird, zu welchem Zweck dieses Geld zur Verfügung gestellt wird und ob es projektgebunden ist.

 

Herr Hochheim antwortet:

Der Innenstadtverein hat bis 2008 seine Zuwendung vom Bereich der Städtebauförderung, der BauBe Con, Amt 60 erhalten. Im letzten Jahr erfolgte eine Umstrukturierung. Auf einer Veranstaltung hat der Fremdenverkehrsverein als auch der Innenstadtverein der Verwaltung dargestellt, wie die Arbeit in Zukunft aussehen wird und welche Zuwendungen benötigt würden. Man hat sich darauf verständig, dass im Haushaltsplanentwurf 20 TEUR aufgenommen wurden. Intern hatte man sich geeinigt, dass der Greifswalder Innenstadtverein 10 TEUR als institutionelle Förderung erhalten wird, wo u. a. die Maßnahmen wie Mitternachtsshopping, Kinderfest u. a. abgedeckt werden sollen.

 

Sollten nähere Informationen gewünscht werden, schlägt Herr Hochheim vor, zu einer der nächsten Sitzung des Finanzausschusses den Vorsitzenden des Innenstadtvereins Herrn Wittkopf einzuladen.

 

Die Fragen von Bündnis 90/Die Grünen liegen schriftlich vor, so Herr Dr. Fassbinder.

Teilweise werden diese schriftlich bzw. auf der Finanzausschusssitzung am 23.11.2009 beantwortet.

Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, schließt der Ausschussvorsitzende diesen Tagesordnungspunkt ab.

 

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