18.01.2010 - 5.2 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von G...

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Beratung

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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren

 

 

Die Vorlage wird durch Frau Franz eingebracht.

 

Eine Überarbeitung der Satzung vom 11.12.06 wurde notwendig, da diese auf einer angreifbaren Kalkulation beruht. Durch fehlerhafte Bescheide für die Gewässerunterhaltungsgebühr wurde seit 2007 zu viel Geld eingenommen.

 

Herr Steiger findet die Gelegenheit günstig, anstelle über die Satzungsänderung besser über die Abschaffung dieser Satzung nachzudenken, die erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht und vergleichsweise wenig einbringt. Herr Liskow regt an, den in Rede stehenden Betrag der Einfachheit halber über eine entsprechende Erhöhung der Grundsteuer beizutreiben.

 

Von den Ausschussmitgliedern wird erfragt, wie mit den eingenommenen Überzahlungen umgegangen werden soll. Frau Schlegel führt aus, dass die Gebühr für den zukünftigen Kalkulationszeitraum gesenkt werden soll. Diejenigen, die gegen den Bescheid keinen Widerspruch eingelegt haben, verfügen über einen rechtskräftigen Bescheid. Nach Aussage von Frau Schlegel hätte eine gegen den Bescheid gerichtete Klage keinen Erfolg.

 

Herr Dr. Kerath und Frau Socher melden gegen dieses Verfahren Bedenken an. Da es sich aber für den Einzelnen um einen verhältnismäßig geringen Betrag handelt, ca. 1,00 bis 2,00 EUR, würde der Aufwand für eine Rückzahlung vermutlich in keinem vertretbaren Verhältnis stehen.

 

Herr Prof. Matschke weist darauf hin, dass keineswegs von allen Zahlungspflichtigen solche geringen Beträge erhoben würden, Er denke hier beispielsweise an die Wohnungsgesellschaften oder die Universität.

 

Nach abschließender Diskussion fasst Herr Prof. Matschke zusammen, dass es gegen die Satzung im Ausschuss keine Bedenken gibt. Bestandskräftige Bescheide sollten rückwirkend nicht aufgehoben werden.

 

Die vorliegende Satzung wird abgestimmt: 12 Ja-Stimmen

 

 

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