22.02.2010 - 6.11 Neufassung der örtlichen Bauvorschriften über d...

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Neufassung der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in der Greifswalder Innenstadt (Gestaltungssatzung Innenstadt)

B110-05/10

 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Prof. Joecks zu § 6 gibt der zuständige Amtsleiter, Herr Kaiser, einige Erläuterungen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt Herr Dr. Bittner einige Änderungen ein. Ein Gestaltungsziel war die Barrierefreiheit. Nach Aussage des Stadtbauamtsleiters könne das nicht in die Gestaltungssatzung aufgenommen werden.

Ein weiteres Gestaltungsziel sind die Solaranlagen. Diese sind nach der Satzung nur möglich, wenn sie farblich in Glas-Metallfassaden eingepasst sind. Nach Auffassung von Herrn Dr. Bittner sei das ein Widerspruch in sich. Deshalb beantragt er, dass der Passus über die Solaranlagen komplett gestrichen wird und im § 5 Abs. 9 nur der letzte Satz stehen bleibt.

Wenn dieser Antrag beschlossen wird, verzichtet er auf den 2. Antrag, der beinhaltet, dass im § 5 Abs.2 der letzte Satz gestrichen werden soll.

 

Herr Arenskrieger bezeichnet diese Diskussion als sehr theoretisch.

Die Barrierefreiheit kann nicht mit einer Gestaltungssatzung geregelt werden

 

Herr Kruse fühlt sich überfordert, in der Sitzung derartige Detailfragen zu diskutieren. Dafür gibt es den Fachausschuss. Er schlägt vor, die Vorlage so zu beschließen, wie sie vorgelegt wurde.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen stellt der Präsident die Anträge von Herrn Dr. Bittner zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: erster Änderungsantrag

    bei 8 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: zweiter Änderungsantrag

    bei 5 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Damit lässt der Präsident über die Gestaltungssatzung Innenstadt mit der geänderten Formulierung im § 5 Abs. 9 (ausgegebenes Zusatzblatt) abstimmen.

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt wie folgt:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Satzung für die Neufassung der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in der Greifswalder Innenstadt (Gestaltungssatzung Innenstadt) (Anlage 1).

 

2. Die Begründung zur Gestaltungssatzung Innenstadt wird gebilligt (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis: bei 30 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und

    5 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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