08.03.2010 - 4.3 Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mo., 08.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Sitzungseröffnung
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Herr Prof. Matschke eröffnet die Sitzung mit 12 stimmberechtigten Mitgliedern.
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Zu TOP: 2 |
Bestätigung der Tagesordnung
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Da zusätzlich Tischvorlagen eingereicht wurden, wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
4.6 „Behebung von Straßenschäden“ 4.7 „Aufnahme der Knopfstraße in die Benutzungs- und Gebühren- satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008“ 4.8 „Einrichtung eines Aufsichtsrates bei der ABS mbH“
Des Weiteren wird der Tagesordnungspunkt 5 erweitert:
5.4 „Information der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 55“ 5.5 „Information der Verwaltung zum A9-Quartier“
Anlass hierzu ist die Presseberichterstattung vom Wochenende.
Zur Abarbeitung der Vorlagen wird vorgeschlagen, die Punkte 4.1, 4.2 und 4.7 gemeinsam zu behandeln. Der Punkt 4.4 soll erst erörtert werden, wenn der Antragsteller, Herr Völlm, sowie Herr Scheer (beide parallel im Jugendhilfeausschuss) anwesend sind.
Den Tagesordnungspunkt 4.6 „Behebung von Straßenschäden“ möchte die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Punkt 5.3 „Information zum Sachstand Jahresabschluss 2009“ abarbeiten.
Herr Dr. Fassbinder beantragt, den Punkt 3.3 „Städtebauförderung – Programmanmeldung 2010“ vom nicht öffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu verlegen.
Herr Kaiser argumentiert, dass man aus den bezeichneten Grundstücken erkennen kann, wer der Eigentümer ist und somit eine Schutzwürdigkeit gegeben ist. Herr Dr. Fassbinder zieht seinen Antrag zurück.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig bestätigt.
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Zu TOP: 3 |
Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner
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keine
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Zu TOP: 4 |
Diskussion von Beschlussvorlagen
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Zu TOP: 4.1 |
Änderungsantrag zur 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008 (B.-Nr: B463-31/08)
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Zu TOP: 4.2 |
2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008 (B.-Nr. B463-31/08)
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Zu TOP: 4.7: Aufnahme der Knopfstraße in die Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008 (Beschl.-Nr. B 463-31/08)
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Alle drei Tagesordnungspunkte werden zusammen beraten..
Die CDU-Fraktion plädiert dafür, dass die Knopfstraße in die Kalkulation mit aufgenommen wird. So haben die Händler die Möglichkeit, bei Sperrung des Marktes ihre Händlertage in unmittelbarer Nähe abzuhalten, bzw. könnten sich beispielsweise beim Ostermarkt weiter ausdehnen.
Verwaltungsintern wurde diesbezüglich eine Prüfung vorgenommen, so Frau Hoffmann. Derzeitig wird ein Lageplan erstellt, der u. a. mögliche Händlerflächen und die Aufstellflächen der Feuerwehr beinhaltet (es sind Sicherheitsregeln einzuhalten). Im oberen Bereich der Knopfstraße wäre ambulanter Handel möglich, wogegen Verkaufswagen nur im unteren Bereich der Knopfstraße platziert werden könnten. Ein komplett durchgängiger Wochenmarkt bis über die Loefflerstraße hinaus zum NDR wird nicht möglich sein. Problematisch wird sich die Strom- und Wasserversorgung darstellen, weil die Loefflerstraße eine Trennung darstellt. Für die Wochenmarkthändler würden sich erhöhte Standkosten für die Knopfstraße ergeben. Das ganze Prozedere muss dann auch mit den Händlern/Betreibern abgesprochen werden.
Herr Kaiser ergänzt, dass die Alternative „Knopfstraße“ nur als Ausweichmöglichkeit gesehen werden kann, wenn der Markt besetzt ist. Es sollen dort keine ständigen Markttage abgehalten werden.
Die CDU-Fraktion sieht ihren Antrag zur Aufnahme der Knopfstraße als weitere Markt-/Veranstaltungsfläche als zusätzliches Angebot. Bei Zustimmung muss eine nachträgliche Kalkulation vorgenommen werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine zeitnahe Prüfung.
Herr Heiden trägt die Gründe vor, die ihn bewegt haben, einen Änderungsantrag einzureichen.
Die 2. Änderungssatzung wird durch Frau Hoffmann eingebracht.
Herr Prof. Matschke schlägt vor, punktuell die Gebührenkalkulation für den historischen Marktplatz durchzugehen.
Frau Socher fragt an, wie viel die Reinigung des Marktes pro Jahr insgesamt kostet. Frau Hoffmann sagt eine Antwort auf direktem Weg zu.
Nach der anschließenden Diskussion stellt Herr Prof. Matschke den Änderungsantrag (TOP 4.1) von Herrn Heiden in drei Punkten zur Abstimmung.
Abstimmung zum Punkt 1 der Vorlage: einstimmig abgelehnt (Berechnung der Benutzungsgebühr auf der Basis von 36 Wochenstunden …)
Abstimmung zum Punkt 2 der Vorlage: 12 Gegenstimmen, (Personalkosten Marktmeister, -gehilfe …) 2 Enthaltungen
Abstimmung zum Punkt 3 der Vorlage: einstimmig abgelehnt (Gebühren Händlertoiletten …):
Herr Prof. Matschke lässt über die 2. Änderungssatzung (TOP 4.2) abstimmen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Über die Vorlage der CDU zur Aufnahme der Knopfstraße als weitere Mark-/Veranstaltungsfläche wurde nicht abgestimmt. |
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Zu TOP: 4.3 |
Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecker Brücke
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Herr Dr. Fassbinder meldet sich zu diesem Tagesordnungspunkt bei der Protokollantin ab.
Herr Mundt erklärt, dass es in der Vorlage darum geht, allen Familien mit Kindern kostenlose Überfahrten der Wiecker Brücke zu gewähren. Auf die Frage von Herrn Prof. Matschke an die Verwaltung, welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen diese Beschlussvorlage hätte, antwortet Herr Hochheim: Die Bevölkerung der Stadtteile Ladebow und Wieck (Stand 31.12.2009) hat im Betreuungsalter 133 Kinder. Davon sind 15 Kinder unter einem Jahr alt und besuchen voraussichtlich noch keine Kindertagesstätte. Die verbleibenden 118 Kinder (angenommen alles Einzelkinder) multipliziert mal 200 Überfahrten mal 0,50 EURO/pro Überfahrt ergeben eine Summe von 11.800 EURO.
Da die 118 Kinder nicht alles Einzelkinder sind, würde sich diese Summe noch verringern. Schätzungsweise liegt der Einnahmeverlust zwischen 9.200 EURO -11.800 EURO, realistischerweise also bei ungefähr 10.000 EURO.
Die jährlichen Einnahmen betragen für die Überfahrten Wiecker Brücke ca. 64.000 EUR.
Herr Dr. Kerath bemerkt, dass er diese Vorlage für rechtlich nicht genehmigungsfähig hält. Eine Genehmigung dieser Vorlage hätte u. a. eine Änderung der Gebührensatzung zur Folge. Herr Mundt wird aufgefordert, bis zur Hauptausschusssitzung die Gegenfinanzierung darzustellen. Des Weiteren steht die Frage, warum für die Eltern der Stadtteile Ladebow und Wieck Sonderregelungen getroffen werden und nicht auch für die Eltern von Friedrichshagen oder Riems, die auch ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Eltern, die auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder zur Schule oder zum Kindergarten bringen, nicht in den Genuss dieser Sonderregelung kommen können, da sie beim Finanzamt ja schon die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte geltend machen.
Die Vorlage wird ohne Beschlussfassung weitergeleitet. |