12.04.2010 - 6.9 Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 12.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.9 |
Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecker Brücke B126-06/10 |
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Frau und Herr Dr. Fassbinder nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Für die CDU-Fraktion bringt Herr Kruse die vor der Sitzung ausgereichte neue Beschlussvorlage ein und begründet sie.
Herr Dr. Kerath gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen wird, da die Formulierung juristisch ungenau und der Personenkreis nicht genau definiert ist, weil mit diesem Beschluss die Sondernutzungsgebührensatzung geändert werden soll.
Nach einigen Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion gibt Herr Ratjen zu bedenken, dass dieser Beschlussvorschlag auf einen Prüfauftrag hinausläuft.
Herr Dr. Bittner schlägt vor, statt der 200 kostenlose Überfahrten in 100 kostenlose Überfahrten pro Jahr zu ändern und die Alleinerziehenden mit aufzunehmen.
Herr Multhauf beantragt, in den 2. Absatz des Beschlusstextes auch Schönwalde I/Südstadt aufzunehmen.
- kein Widerspruch
Der Präsident lässt über den Vorschlag von Herrn Dr. Bittner abstimmen.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt
Der Präsident lässt daraufhin über folgenden Beschluss abstimmen:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine handhabbare und rechtssichere Regelung zur Änderung der Benutzung der Wiecker Brücke, die zum 1.11.2010 in Kraft tritt, zu erarbeiten und zwar mit folgendem Inhalt:
Alle Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und Schönwalde I/Südstadt besuchen, erhalten für das erste Kind 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr, für jedes weitere Kind 50 kostenlose Überfahrten pro Jahr. Die freien Überfahrten werden einmal jährlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei Vorlage der Geburtsurkunde und einer Schul- / Kindertagesstättenbescheinigung gutgeschrieben.
Eine Überprüfung der neuen Regelung soll nach einem Jahr durch die Verwaltung stattfinden und das Ergebnis der Bürgerschaft vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: bei 27 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen beschlossen
Pause von 20:42 Uhr bis 21:00 Uhr
Die weitere Leitung der Sitzung übernimmt Herr Prof. Joecks.
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine handhabbare und rechtssichere Regelung zur Änderung der Benutzung der Wiecker Brücke, die zum 1.11.2010 in Kraft tritt, zu erarbeiten und zwar mit folgendem Inhalt:
Alle Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und
Schönwalde I/Südstadt besuchen, erhalten für das erste Kind 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr, für jedes weitere Kind 50 kostenlose Überfahrten pro Jahr.
Die freien Überfahrten werden einmal jährlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei Vorlage der Geburtsurkunde und einer Schul- / Kindertages-stättenbescheinigung gutgeschrieben.
Eine Überprüfung der neuen Regelung soll nach einem Jahr durch die Verwaltung stattfinden und das Ergebnis der Bürgerschaft vorgestellt werden.