12.04.2010 - 6.9 Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecke...

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Beratung

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Familienfreundliche Sondernutzungsgebühr Wiecker Brücke

B126-06/10

 

 

Frau und Herr Dr. Fassbinder nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Für die CDU-Fraktion bringt Herr Kruse die vor der Sitzung ausgereichte neue Beschlussvorlage ein und begründet sie.

 

Herr Dr. Kerath gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen wird, da die Formulierung juristisch ungenau und der Personenkreis nicht genau definiert ist, weil mit diesem Beschluss die Sondernutzungsgebührensatzung geändert werden soll.

 

Nach einigen Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion gibt Herr Ratjen zu bedenken, dass dieser Beschlussvorschlag auf einen Prüfauftrag hinausläuft.

 

Herr Dr. Bittner schlägt vor, statt der 200 kostenlose Überfahrten in 100 kostenlose Überfahrten pro Jahr zu ändern und die Alleinerziehenden mit aufzunehmen.

 

Herr Multhauf beantragt, in den 2. Absatz des Beschlusstextes auch Schönwalde I/Südstadt aufzunehmen.

 

- kein Widerspruch

 

Der Präsident lässt über den Vorschlag von Herrn Dr. Bittner abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

 

Der Präsident lässt daraufhin über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert eine handhabbare und rechtssichere Regelung zur Änderung der Benutzung der Wiecker Brücke, die zum 1.11.2010 in Kraft tritt, zu erarbeiten und zwar mit folgendem Inhalt:

 

Alle Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und Schönwalde I/Südstadt besuchen, erhalten für das erste Kind 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr, für jedes weitere Kind 50 kostenlose Überfahrten pro Jahr.

Die freien Überfahrten werden einmal jährlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei Vorlage der Geburtsurkunde und einer Schul- / Kindertagesstättenbescheinigung gutgeschrieben.

 

Eine Überprüfung der neuen Regelung soll nach einem Jahr durch die Verwaltung stattfinden und das Ergebnis der Bürgerschaft vorgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: bei 27 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und

    4 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

Pause von 20:42 Uhr bis 21:00 Uhr

 

 

Die weitere Leitung der Sitzung übernimmt Herr Prof. Joecks.

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert eine handhabbare und rechtssichere Regelung zur Änderung der Benutzung der Wiecker Brücke, die zum 1.11.2010 in Kraft tritt, zu erarbeiten und zwar mit folgendem Inhalt:

 

Alle Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und

Schönwalde I/Südstadt  besuchen, erhalten für das erste Kind 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr, für jedes weitere Kind 50 kostenlose Überfahrten pro Jahr.

Die freien Überfahrten werden einmal jährlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei Vorlage der Geburtsurkunde und einer Schul- / Kindertages-stättenbescheinigung gutgeschrieben.

 

Eine Überprüfung der neuen Regelung soll nach einem Jahr durch die Verwaltung stattfinden und das Ergebnis der Bürgerschaft vorgestellt werden.