12.04.2010 - 6.15.2 Änderungsantrag zur 2. Änderungssatzung zur Ben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 12.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- zurückgezogen
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifwald beschließt:
- Die Benutzungsgebühr ist für den historischen Markt und den Fischmarkt auf der Basis einer wochentlichen Marktzeit von 36 Stunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag je 10 Stunden und Sonnabend 6 Stunden) einschließlich einer Vor- und Nachbereitung zu ermitteln.
- Der Komplex Verwaltungskosten ist in der Position Personalkosten zu überarbeiten. Der Berechnung ist ein Marktmeister und ein Marktgehilfe zu grunde zu legen (187 Markttage).
- Die Gebühren für die Händlertoiletten und Instandhaltung sind von den Händlern selbst zu tragen bzw. es gibt das Verursacherprinzip.