12.04.2010 - 6.14 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlic...

Zuständigkeit:
zurückgezogen
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Beratung

Zu TOP: 6.14

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlich Hainstraße-;

Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

 

- durch Verwaltung zurückgezogen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wie folgt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m.
    § 1 Absatz 8 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren geändert werden. Ziel der Änderung ist die eindeutige Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zur ausschließlichen Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern in den Allgemeinen Wohngebieten über die Festsetzung von einer Wohneinheit pro Wohngebäude.

 

  1. Von den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     

 4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlich Hainstraße -               (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen               gebilligt.

 

5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlich Hainstraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekannt zu machen.