12.04.2010 - 6.8 außerplanmäßige Ausgabe zur Beseitigung von Str...

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Beratung

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außerplanmäßige Ausgabe zur Beseitigung von Straßenwinterschäden 2010

B125-06/10

 

 

Im Rahmen der Diskussion weist Herr Multhauf darauf hin, dass nur ein Teil der beschädigten Greifswalder Straßen aufgeführt wurden. Er würde es begrüßen, wenn es in der nächsten Bürgerschaft eine Beschlussvorlage gibt, die aussagt, wann und mit welchen Mitteln die anderen Straßen in Ordnung gebracht werden.

 

Daraufhin erläutert der Oberbürgermeister, dass Greifswald in der Lage ist und noch Mittel für die Beseitigung der Straßenschäden bereitstellen kann, was in anderen Kommunen nicht gelingt.

 

Herr Hochheim erläutert die Beschlussvorlage und unterstreicht, dass die größten Schäden an den Straßen aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.

Weitere Vorschläge zur Behebung zusätzlicher Straßenschäden wird es vorerst wegen der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht geben.

 

Herr Dr. Fassbinder gibt zu bedenken, dass es viele andere Projekte in der Stadt gibt, die immer wieder verschoben werden. Er stellt anhand von Beispielen fest, dass die Prioritäten durch die Stadt verschoben werden.

 

Herr Ratjen zeigt im Rahmen der Diskussion Möglichkeiten auf, für die Kosten beim Innenministerium zusätzliche Mittel einzufordern.

 

Nach einigen Wortmeldungen beantragt Herr Multhauf, einen 4. Punkt einzufügen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung eine Aufstellung der weiteren nötigen Schritte vorzulegen.“

 

Der Präsident lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden unveränderten Beschluss abstimmen:

 

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 1.218.000 EUR gemäß beigefügter Tabelle der Anlage 1 für die Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die aufgeführten Haushaltshaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.

 

  1. Die durch die außerplanmäßigen Ausgaben entstehende Deckungslücke des Vermögenshaushaltes 2010 in Höhe von 1.218.000 EUR wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung der Ausgaben bei der KFW-Förderbank Kredite des Programms „Investitionsoffensive Infrastruktur“ aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung beschlossen

 

 

 

 

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  1. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 1.218.000 EUR gemäß beigefügter Tabelle der Anlage 1 für die Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die aufgeführten Haushaltshaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.

 

  1. Die durch die außerplanmäßigen Ausgaben entstehende Deckungslücke des Vermögenshaushaltes 2010 in Höhe von 1.218.000 EUR wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung der Ausgaben bei der KFW-Förderbank Kredite des Programms „Investitionsoffensive Infrastruktur“ aufzunehmen.