26.04.2010 - 5.3 Entgelte für das Strandbad

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Entgelte für das Strandbad

 

 

Die Vorlage wird durch Herrn Schult eingebracht. Er erläutert, dass bis 2008 die Betreibung durch den VFAS erfolgte. Mit Beginn der Baumaßnahmen des STAUN im Jahr 2009 hatte der VFAS den Pachtvertrag gekündigt.

2003 hatte die Bürgerschaft das Strandbad dem STZ übertragen mit der Verpflichtung zur Betreibung. Ab 2010 soll dies durch die ABS erfolgen. Für die Festsetzung der Entgelte ist die Bürgerschaft zuständig. Im Wesentlichen sollen die Entgelte aus dem Jahr 2001 weiterhin gelten. Es wurde neu ein Gruppentarif eingeführt (ab 10 Personen). Die Regelung soll auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass zahlreiche Gäste einer Wiecker Einrichtung das Strandbad ohne Anwendung eines von der Bürgerschaft festgesetzten Tarifes nutzten. 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die nicht kostendeckenden Eintrittsgelder durch einen Zuschuss an die ABS (25 TEUR) ausgeglichen werden.

Weitere Fragen zur Kalkulation und zum Kostendeckungsgrad beantworten Herr Schult und Frau Teetz. Das Strandbad wird auch außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten zugänglich sein.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

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