17.05.2010 - 6.14 Maßnahmen gegen unerlaubten Kfz-Verkehr in der ...

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Maßnahmen gegen unerlaubten Kfz-Verkehr in der Fußgängerzone

B155-07/10

 

 

Herr Dr. Fassbinder bringt die Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung vor.

 

Im Rahmen der Diskussion erläutert Herr Dembski, dass für den fließenden Verkehr die Polizei zuständig ist und die Polizei hält, den Lieferverkehr zu kontrollieren, nicht für die primäre Aufgabe der Polizei. Die Politessen kontrollieren nur den ruhenden Verkehr.

 

Herr Liedtke untermauert die Aussagen von Herrn Dembski, dass genau das auch im Bauausschuss Gegenstand der Diskussion war.

 

Im Rahmen der Diskussion regt Herr Dr. Kerath folgende Änderung bzw. Ergänzung an:

Statt „zu ergreifen“ im zweiten Satz sollte „vorzuschlagen“ stehen und als letzter Satz sollte ergänzt werden: „Für die vorgeschlagenen Maßnahmen sind gleichzeitig Kostenschätzungen vorzulegen.“

 

Als Beschlusskontrolle ist der Bauausschuss im September 2010 aufzunehmen.

 

Mit diesen Änderungen stellt Herr Prof. Joecks folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um das bestehende Anlieferungsverbot mit Kfz in der Fußgängerzone zwischen 10.00 und 18.00 Uhr durchzusetzen.

Außerdem sind Maßnahmen vorzuschlagen, um den zunehmenden unerlaubten Kfz-Durchgangsverkehr im Bereich des Marktplatzes und zwischen den die Fußgängerzone querenden Kfz-Straßen sowie in der Knopfstraße zu unterbinden.

Ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit Angaben zur effektiven Durchführung ist dem Bauausschuss zur Beschlusskontrolle in der Septembersitzung vorzulegen.

Für die vorgeschlagenen Maßnahmen sind gleichzeitig Kostenschätzungen vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und

    1 Stimmenthaltung beschlossen

 

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