17.05.2010 - 6.17 Umschuldung bzw. Prolongation von drei Darlehen...

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Beratung

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Umschuldung bzw. Prolongation von drei Darlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von insgesamt 8.445.144,46 EUR

B157-07/10

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Umschuldung bzw. Prolongation von folgenden  Darlehen vorzunehmen:

 

  1. Darlehen bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank mit Restkapital in Höhe von 3.642.751,59 EUR,

 Ende der Zinsbindung: 15.05.2010

 

  1. Darlehen bei der Nord / LB mit Restkapital in Höhe von 2.450.983,20 EUR

 Ende der Zinsbindung: 30.09.2010

  1. Darlehen bei der HSH Nordbank AG mit Restkapital in Höhe von 2.351.409,67

 Ende der Zinsbindung: 12.12.2010

 

Die Umschuldung ist, auch zusammengefasst, im möglichen Unfang auf zinsbegünstigte Darlehen des Kommunalen Aufbaufons vorzunehmen. Soweit diese Möglichkeit nicht besteht, ist zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt umzuschulden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung beschlossen

 

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