07.06.2010 - 4.2 Hafengebührensatzung 2010/ 2011/ 2012 der Unive...

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Beratung

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Hafengebührensatzung 2010/2011/2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Häfen der Stadt

 

 

In den Ausführungen ist die Vorlage, bezogen auf die einzelnen Bereiche, ausreichend erläutert.

 

In der Diskussion wird bemängelt, dass für die geplanten Liegegebühren der Greif die gleichen Kriterien wie beim Museumshafen angesetzt werden müssten. Des Weiteren wird die Höhe der Liegegebühren allgemein als für zu niedrig empfunden, sie müssten im Vergleich zu anderen Häfen deutlich angehoben werden. Nicht nachvollziehbar ist die geänderte Berechnungsgrundlage, warum man pro Meter Uferlänge ansetzt und nicht mehr nach Bootslänge bzw. Quadratmeter geht (unüblicher Maßstab).

Außerdem wird vorgeschlagen, dass das Kinder- und Jugendsegeln kostenfrei sein soll.

 

Herr Wixforth bezieht zu den aufgeworfenen Fragen Stellung. Er hält den Maßstab weiterhin für praktikabel und auch für gerecht, insbesondere deswegen, weil der Stadt die Wasserfläche nicht gehört. Bis zum Hauptausschuss wird eine Überarbeitung nicht möglich sein.

 

Frau Socher stellt den Antrag, die Greif in den § 7 „Allgemeine Gebührenbefreiung“ unter Punkt 9 einzuordnen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen

                                      7 Gegenstimmen

 

Weiterhin wird der Antrag gestellt, das Kinder- und Jugendsegeln in den § 7 „Allgemeine Gebührenbefreiung“ unter Punkt 10 einzuordnen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

                                      1 Gegenstimme

                                      1 Stimmenhaltung

 

Herr Kolbe schlägt vor, die Satzung zurückzustellen und zu überarbeiten.

 

Herr Prof. Dr. Matschke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen

                                      5 Gegenstimmen

                                      4 Stimmenthaltungen

 

Die Vorlage wird von Herrn Hochheim zur Bearbeitung der gewünschten Vorgaben zurückgezogen.