05.11.2007 - 5.7 Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- ...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20. Juni 2005:

 

Die Anlage – Gebührenverzeichnis – wird wir folgt geändert:

  1. die Abführungen der Vereine an die Stadt bei Veranstaltungen nach Punkt Z 1 ist komplett zu streichen.

Die im laufenden Haushaltsjahr 2007 bisher entstanden - und gegebenenfalls auch bereits festgesetzten - Gebühren sind bei begründetem Erlassantrag zu erlassen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen und - soweit diese Entscheidungen durch den Oberbürgermeister selbst nicht getroffen werden können - entsprechende Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Bereits geleistete Gebühren sind nach dem Erlass zurückzuerstatten.

Soweit die Gebühren noch nicht festgesetzt sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob nach § 163 AO eine Gebührenfestsetzung auf Null in Betracht kommt und diese gegebenenfalls zu veranlassen.

 

 

 

 

 

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