05.11.2007 - 5.13 B.-Plan Nr. 13 - An den Gewächshäuser...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern - wie folgt:

  1. Für das Gebiet - An den Gewächshäusern - (Abgrenzung gemäß Anlage 1) soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Plangebiet überwiegend als Allgemeines Wohngebiet und zu einem Teil als Mischgebiet zu entwickeln.
  2. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern -, Beschluss- Nr. 640-31/97 vom 15.04.1997, wird die Plangrenze, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
  3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs zum o. g. Bebauungsplan erfolgen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.