05.11.2007 - 5.11 1. Ergänzung und 1. Änderung des B.-Plans Nr. 1...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - wie folgt:

 

1. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1.Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.