28.06.2010 - 5.19 Prüfung zur Errichtung von SOS-Zahnboxen

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft beschließt:

 

1)     Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, wie viele SOS-Zahnboxen benötigt werden.

2)     Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft darzulegen, mit welchen Kosten zu rechnen ist.


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