28.06.2010 - 5.23 Umgang mit Mitteln zur Städtebauförderung

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, sind zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Da die Beantragung der Mittelzuweisung jeweils bis zum 15. Oktober  für das jeweilige Folgejahr zu erfolgen hat, ist die Vorlage entsprechend zu terminieren.

 

Die zuständigen Gremien der Bürgerschaft beschließen die Reihenfolge der Maßnahmen. Die Prioritätenliste ist maßgeblich für die spätere Projektrealisierung nach Mittelbewilligung.


Nach Mittelbewilligung im April/Mai des laufenden Haushaltsjahres informiert der Sanierungsträger umgehend in den zuständigen Gremien über die zur Verfügung  gestellte Höhe der Fördermittel. Die nun real finanzierbaren Einzelmaßnahmen werden auf Basis der Prioritätenliste festgelegt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft vorgestellt. Die Bürgerschaft beschließt das konkrete Maßnahmenpaket.

 

Für bereits genehmigte Programmjahre stellt der Sanierungsträger  die Einzelmaßnahmen und den Stand der Bearbeitung spätestens zur Haushaltsdiskussion des Folgejahres in den zuständigen Gremien dar. Sollten zu diesem Zeitpunkt Mittel frei geworden sein, wird über deren Verwendung neu beschlossen.