28.06.2010 - 5.10 3./4. BA BioTechnikum, Übertragungsvereinbarung...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der BioTechnikum Greifswald GmbH wird das für das Strukturanalytische Zentrum angeschaffte NMR-Massenspektrometer mit allen sich daraus ableitenden Rechten und Pflichten als Eigentum übertragen. Hierzu ist zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der BioTechnikum Greifswald GmbH eine Übertragungsvereinbarung abzuschließen (s. Anlage).