27.09.2010 - 6.25 Kulturförderabgabe

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Zu TOP: 6.25

Kulturförderabgabe

B210-10/10

 

 

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt durch Frau Berger.

 

Nach einer kurzen Diskussion lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Genehmigungsfähigkeit einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen. Abgabepflichtig sollen die einzelnen Beherbergungsbetriebe sein.

 

Sollte eine solche Abgabe genehmigungsfähig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen erarbeiten zu lassen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung wird der 01. Januar 2011 angestrebt.

 

Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen alleine der Kulturförderung in der Universitäts- und Hansestadt zugute kommen. Dem Kultur- und Bildungsausschuss wird jährlich ein öffentlich zugänglicher Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben aus der Kulturförderabgabe vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Genehmigungsfähigkeit einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen. Abgabepflichtig sollen die einzelnen Beherbergungsbetriebe sein.

 

Sollte eine solche Abgabe genehmigungsfähig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen erarbeiten zu lassen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung wird der 01. Januar 2011 angestrebt.

 

Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen alleine der Kulturförderung in der Universitäts- und Hansestadt zugute kommen. Dem Kultur- und Bildungsausschuss wird jährlich ein öffentlich zugänglicher Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben aus der Kulturförderabgabe vorgelegt.