27.09.2010 - 6.18 Aufhebungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 17 - ...

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Aufhebungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 17 - Obstbausiedlung-, 1. Änderung des B.-Plans Nr. 32 - Elisenhain -, B.-Plan Nr. 33 - Zentrum Schönwalde I-, B.-Plan Nr. 74 - Scharnhorststraße - und Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich - Scharnhorststraße -

B204-10/10

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB den Beschluss zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 17 - Obstbausiedlung -, Nr. 33 - Zentrum Schönwalde I -, Nr. 74 - Scharnhorststraße - und zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 - Elisenhain - sowie zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich - Scharnhorststraße -.wie folgt:

1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 373-20/91 vom 10.10.1991 zum Bebauungsplan Nr. 17 - Obstbausiedlung – (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss Nr. B895-39/97 vom 16.12.1997 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 - Elisenhain - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 2) wird hiermit aufgehoben.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 797-34/93 vom 21.01.1993 zum Bebauungsplan Nr. 33 - Zentrum Schönwalde I - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 3) wird hiermit aufgehoben.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss Nr. B997-49/98 vom 15.12.1998 zum Bebauungsplan Nr. 74 - Scharnhorststraße - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 4) wird hiermit aufgehoben.

 

5. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich – Scharnhorststraße -, die am 26.01.1999 mit Beschluss Nr. B1019-50/99 von der Bürgerschaft beschlossen wurde und mit Bekanntmachung seit dem 09.02.1999 rechtskräftig ist (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 5), wird hiermit aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: bei 31 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB den Beschluss zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 17 - Obstbausiedlung -, Nr. 33 - Zentrum Schönwalde I -, Nr. 74 - Scharnhorststraße - und zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 - Elisenhain - sowie zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich - Scharnhorststraße -.wie folgt:


1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 373-20/91 vom 10.10.1991 zum Bebauungsplan Nr. 17 - Obstbausiedlung – (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss Nr. B895-39/97 vom 16.12.1997 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 - Elisenhain - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 2) wird hiermit aufgehoben.
 

3. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 797-34/93 vom 21.01.1993 zum Bebauungsplan Nr. 33 - Zentrum Schönwalde I - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 3) wird hiermit aufgehoben.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss Nr. B997-49/98 vom 15.12.1998 zum Bebauungsplan Nr. 74 - Scharnhorststraße - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 4) wird hiermit aufgehoben.

 

5. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich – Scharnhorststraße -, die am 26.01.1999 mit Beschluss Nr. B1019-50/99 von der Bürgerschaft beschlossen wurde und mit Bekanntmachung seit dem 09.02.1999 rechtskräftig ist (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 5), wird hiermit aufgehoben.