27.09.2010 - 6.3 Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende  Fernwärme-Satzung.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wirkt auf ihr städtisches Unternehmen, die Fernwärme GmbH ein, ihren Kohlendioxidausstoß bis zum Jahre 2020 um 7-10 %  (4.215 – 6.022 t) zu senken. Grundlage stellt die Kohlendioxidemission der Wärmeerzeugung aus dem Jahre 2005 dar.