06.09.2010 - 7.8 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt d...

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Beratung

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Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II - Haushaltsstelle 0.48200.784110

 

 

Herr Wille erklärt, dass es um die Übernahme von Elternbeiträgen in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten geht. Erst in diesem Jahr gab es eine Gebührenanhebung in den kommunalen Kindertagesstätten, und bei jeder Gebührenerhöhung steigt auch die Zahl der Eltern, die nicht leistungsfähig sind. Seit Jahren steigen die Ausgaben der Stadt in diesem Bereich. Aus diesen Gründen werden zusätzlich 100.000 € benötigt, die aus Einsparungen bei Leistungen für Unterkunft und Heizung aus dem SGB II gedeckt werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen

 

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