06.09.2010 - 5.1 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt d...

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Beratung

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Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II – Haushaltsstelle 0.48200. 784110

 

 

Herr Scheer bringt die Vorlage ein und erläutert, dass das Amt für Jugend Soziales und Familie, innerhalb seines Budgets den Mehrbedarf bei der Förderung von Leistungen zur Kindertagesbetreuung deckt. Die benötigten Mittel werden aufgrund des gesunkenen Bedarfs im Haushaltstitel Kosten der Unterkunft aus diesem Bereich zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

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