11.10.2010 - 6.4 Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

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Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen zu, dass Herr Dreißen die Vorlage erläutert.

Ziel ist es, als Stadtwerke auch ein Beitrag zum Klimaschutzkonzept zu leisten. Im Rahmen der Fernwärme soll eine CO2-Minderung erreicht werden. Konkretisiert wurde auch die Benennung der künftig zulässigen Energiearten. Für den Bürger werden gute Wahlmöglichkeiten aufgezeigt. Die Stadt profitiert zu 100 % vom Ergebnis der Fernwärme gegenüber dem Gas.

 

Herr Dr. Kerrath informiert, dass am 04.06. Vertreter der verschiedenen Fraktionen über den Satzungstext diskutiert haben, weil nicht alle Änderungen berücksichtigt wurden. Dazu gehören die Änderungen zum Geltungsbereich, die Änderung des § 6 Abs. 4 dahingehend, dass der öffentliche Fernwärmeversorger grundsätzlich die Anschlusskosten zu tragen hat sowie die Änderung in Bezug auf ein kostenfreies Antragsverfahren. Geeinigt werden konnte sich noch nicht zum § 8 Abs. 4 - zur Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang. In der Diskussion ist auch die Aufnahme einer Formulierung, dass Kraft-Wärme-Anlagen, die eine Leistung von nur beispielweise 20 KW erzeugen, generell befreit werden.

Als Alternativmodell ist erwogen worden, den § 8 Abs. 4 so zu belassen und stattdessen die gesamte Satzung um einen weiteren Paragraphen zu ergänzen. Dieser sollte zum Inhalt haben, dass nach Ablauf von 5 Jahren die Wirksamkeit der Satzung neu überprüft wird, auch in Richtung der erreichten ökologischen Ziele.

Herr Radicke wird diese zum Teil redaktionellen Änderungen einbringen. Von Seiten der Verwaltung erfolgt nach Aussage von Herrn Hochheim keine Überarbeitung der Satzung. Daher müsste aus den Reihen der Bürgerschaft ein geänderter Satzungsentwurf eingebracht werden.

 

Die vorgelegte Satzung der Verwaltung wird vom Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.