14.10.2010 - 5.1 Offenlegung der Berechnungsgrundlage für die K...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.1.

Offenlegung der  Berechnungsgrundlage für die Kosten der Grünschnittabholung

 

 

Herr Niemeyer wies darauf hin, dass die erechnungsgrundlage für die Kosten des Grünschnittes nicht offengelegt werden braucht, da sie Bestandteil der im November 2009 beschlossen Abfallgebührensatzung für das Jahr 2010 ist (Anlage 3).

Herr Leupold kann bei Bedarf diese in der Umweltabteilung einsehen.

 

Herr Liedtke verlässt die Sitzung – Herr Leupold übernimmt die Leitung