01.11.2010 - 6.2 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 01.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 6.2 |
8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung) B220-11/10 |
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Herr Dr. Bartels informiert, dass es im Werkausschuss des Abwasserwerkes eine ausführliche Diskussion gegeben hat. Er teilt mit, dass er gegen diese Satzung stimmen wird, weil er und seine Fraktion gegen die Eigenkapitalverzinsung ist.
Auf die Frage von Herrn Liskow nach einem Rederecht für Herrn Lorke spricht sich kein Bürgerschaftsmitglied dagegen aus.
Aufgrund einiger Fragen gibt Herr Lorke, Geschäftsführer der Wasserwerke Greifswald GmbH und Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Hansestadt Greifswald den Mitgliedern der Bürgerschaft einige Erläuterungen.
Der Präsident lässt über folgenden ungeänderten Beschluss abstimmen:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung) mit einer Gebühr in Höhe von 2,12 EUR/ m³ für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 5,60 EUR pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen beschlossen |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung)
mit einer Gebühr in Höhe von 2,12 EUR/ m³ für Schmutzwasser und
einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 5,60 EUR pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.