01.11.2010 - 6.1.2 Kommunale Anschlussbahn (Interessenbekundungsve...

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Beratung

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Kommunale Anschlussbahn (Antrag der CDU-Fraktion)

B218-11/10

 

 

Für die CDU-Fraktion bringt Herr Hochschild folgende Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung vor:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen einer Marktabfrage zu erkunden, ob es Dritte gibt, die Interesse an dem Betrieb der kommunalen Anschlussbahn zum Seehafen Greifswald-Ladebow haben. Hierzu soll ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Im Erfolgsfall soll anschließend die Vergabe an diesen Dritten erfolgen, unter der Maßgabe, dass dieser die Instandsetzung, die bauliche und betriebliche Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt.

 

 

Herr Döbber, juristischer Referent bei der Bundesnetzagentur in Bonn, nimmt zum Thema „Kommunale Anschlussbahn“ Stellung. Er ist u.a. zuständig für die Gewährleistung der Nutzung von Schieneninfrastruktur. Seit Juli letzten Jahres ist er betraut mit einem Verfahren, weil es drei Interessenten gab, die Infrastruktur zum Seehafen Ladebow zu nutzen: die Hochwaldbahn, Preßnitztalbahn und die Usedomer Eisenbahngesellschaft. Ein entsprechendes Nutzungsinteresse besteht nach wie vor. Darüber hinaus gab es einen Interessenten, der die Infrastruktur nicht nur nutzen wollte, sondern auch betreiben, d.h. die Infrastruktur auf eigene Kosten instand zu setzen und dann im Weiteren selbst zu betreiben.

Derzeit wäre zu prüfen, ob Greifswald seiner Verpflichtung nachkommt, den Netzzugang zu gewährleisten. Im August 2010 gab es eine Vor-Ort-Begehung. Dass die Brücke instand gehalten werden muss, sei unbestritten. Ob sich die genannte Gesamtsumme bewahrheitet, sei eine andere Frage. Das müsste im Zweifelsfall noch einmal geprüft werden.

Soll diese Infrastruktur stillgelegt werden, muss dieses bei der zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörde erfolgen. Dann müssten die Zahlen geprüft werden, ob die in einem zumutbaren Verhältnis stehen.

Das angekündigte Interessenbekundungsverfahren ist ja leider im Oktober 2009 nicht zustande gekommen.

Inzwischen gab es Gespräche und eine Anhörung. Sollte ein Interessenbekundungsverfahren nicht stattfinden, wird die Bundesnetzagentur den offiziellen Weg innerhalb dieses Verfahrens weiterbeschreiten. Es wird dann geprüft, ob ein Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen werden muss, um sicher zu stellen, dass den Interessenten, die die Infrastruktur nutzen wollen, der Zugang gewährt wird. Sollte das Interessenbekundungsverfahren noch einmal auf den Weg gebracht werden, müsste man schauen, in welchem Zeitrahmen das möglich ist und wann dann welche Verträge unterzeichnet werden.

Die Bundesnetzagentur meint, dass Mitte des nächsten Jahres Klarheit besteht.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Prof. Matschke bestätigt Herr Döbber, dass die drei Interessenten, die an die Bundesnetzagentur herangetreten sind, glaubwürdig und ernst zu nehmen sind.

 

Frau Socher bringt ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass sich die Bundesnetzagentur auf einmal nach 20 Jahren so für dieses kleine Stückchen Eisenbahnstrecke interessiert. „Was steckt dahinter?“

 

Herr Döbber erklärt, dass die Bundesnetzagentur entsprechend gesetzlicher Vorgaben prüfen muss, wenn sich jemand an die Agentur wendet. Das Verfahren ist von Amts wegen eingeleitet. Es wurde geprüft und im Ergebnis festgestellt, dass ein Zugangsanspruch besteht. Die HGW muss alles unternehmen, um die Infrastruktur befahrbar zu machen. Die HGW hätte sie nicht verfallen lassen dürfen und das kritisiert die Bundesnetzagentur.

 

Aufgrund der gemachten Äußerungen unterstützt Frau Socher für ihre Fraktion die Meinung der SPD-Fraktion, wie von Herrn Dr. Kerath eingebracht.

 

Herr Döbber empfiehlt aber das Interessenbekundungsverfahren aufgrund der Zweifel, ob es wirklich Interessenten gibt. Sollte sich die Bürgerschaft nicht entscheiden, sieht sich die Bundesnetzagentur gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Im Rahmen der Diskussion bittet der Oberbürgermeister die Mitglieder der Bürgerschaft, das Gleis nicht losgelöst von der Nutzung des Ladebower Hafen zu betrachten. Am Freitag ging ein Schreiben des Wirtschaftsministerium in der Stadtverwaltung zu diesem Thema ein, worin die Stadt aufgefordert wird, einige Fragen zu beantworten. Der Oberbürgermeister zitiert aus diesem  Schreiben, das dem Protokoll als Anlage beigefügt werden kann.

Auch Herr Dr. König ist für ein Interessenbekundungsverfahren, um danach zu entscheiden, wie mit dem Anschlussgleis und dem Hafen Ladebow umgegangen werden soll.

 

Aufgrund einer kritischen Bemerkung von Herrn Dr. Bittner, warum der Oberbürgermeister auf „Tauchstation“ gegangen sei, stellt der Oberbürgermeister richtig, dass weder er noch die Verwaltung auf „Tauchstation“ gegangen sind.

Die Verwaltung wollte ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg bringen. Der Hauptausschuss hat aber (am 13.09.2010) abgelehnt, diese Vorlage in der Bürgerschaftssitzung (am 27.09.2010) zu behandeln. Der Oberbürgermeister kann mit einem Interessenbekundungsverfahren nicht garantieren, dass damit allen eventuellen Rückforderungsansprüchen aus dem Weg gegangen wird.

 

Herr Dr. Meyer beantragt gemäß Geschäftsordnung, Abbruch der Debatte und sofortige Abstimmung über beide gestellten Beschlussanträge.

 

Der Präsident lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 20 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

Damit lässt der Präsident alternativ zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen

 

Danach stellt der Präsident den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen

 

 

Damit fasst die Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen einer Marktabfrage zu erkunden, ob es Dritte gibt, die Interesse an dem Betrieb der kommunalen Anschlussbahn zum Seehafen Greifswald-Ladebow haben. Hierzu soll ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Im Erfolgsfall soll anschließend die Vergabe an diesen Dritten erfolgen, unter der Maßgabe, dass dieser die Instandsetzung, die bauliche und betriebliche Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt.

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen einer Marktabfrage zu erkunden, ob es Dritte gibt, die Interesse an dem Betrieb der kommunalen Anschlussbahn zum Seehafen Greifswald-Ladebow haben. Hierzu soll ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Im Erfolgsfall soll anschließend die Vergabe an diesen Dritten erfolgen, unter der Maßgabe, dass dieser die Instandsetzung, die bauliche und betriebliche Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt.