01.11.2010 - 6.9 Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

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Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

B219-11/10

 

 

 

Der Präsident informiert, dass die Verwaltung eine überarbeitete Fernwärmesatzung vorgelegt hat, die vor der Sitzung ausgereicht wurde. Dazu gibt es von der Bürgerliste einen entsprechenden Änderungsantrag der Bürgerliste.

 

Herr Hochheim bringt die Beschlussvorlage der Verwaltung ein und nimmt die Begründung vor.

 

Der Präsident teilt mit, dass Herr Dreißen, Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH anwesend ist, falls es noch Fragen geben sollte. Über ein Rederecht für Herrn Dreißen muss dann noch entschieden werden.

 

Für die CDU-Fraktion nimmt Herr Hochschild Stellung, die den Anschlusszwang für Nutzer ablehnt. Im Rahmen seiner Ausführungen bedauert er, dass die Kompromisslösung mit einer Nennwärmeleistung von 50 KW als Minimum nicht die Mehrheit gefunden hat. Die CDU-Fraktion beantragt, im § 8 Punkt 5 wie folgt aufzunehmen:

Vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind auch Wärmeversorgungsanlagen in Gebäuden mit bis zu einer Gesamtnennwertleistung von 50 KW und den Energieträgern Erdgas und Heizöl.

Die CDU-Fraktion beantragt eine namentlich Abstimmung über den Beschluss zur Fernwärmesatzung

 

Für die Linksfraktion nimmt Herr Dr. Kasbohm anhand einer Präsentation Stellung. Diese Präsentation liegt in der Kanzlei der Bürgerschaft zur Einsichtnahme vor.

 

Herr Dr. Kerath spricht für die SPD-Fraktion und er bringt zum Ausdruck, dass die vorgelegte Fernwärmesatzung Unterstützung findet. Besonders weist Herr Dr. Kerath auf den § 12 hin, dass die Satzung nach 5 Jahren überprüft werden soll.

 

Aufgrund einiger Irritationen stellt Herr Hochheim klar, dass es um den Satzungstext Stand 27.10.2010 und den Beschlusstext Stand 27.09.2010 geht.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Bittner. Wenn die Fernwärme weiterhin effektiv wirken soll, so Herr Dr. Bittner, dann müsse man verhindern, dass in dem Bereich nennenswerte Abstürze erfolgen, dass nennenswerte Gebäude aus dieser Fernwärme herausfallen. Herr Dr. Bittner erläutert diese Aussage. Dasselbe Phänomen ist beim Abfall, im Schmutzwasserbereich oder bei der Regen- oder Trinkwasserversorgung zu verzeichnen.

 

Der Präsident bittet die anwesenden Bürger, Willensbekundungen zu unterlassen.

 

Herr Prof. Matschke spricht für die FDP-Fraktion, die den Anschlusszwang ablehnt, weil es keine zu rechtfertigenden Gründe gebe, die den Anschlusszwang rechtfertigen. Im Rahmen seiner Ausführungen verweist er auf das Rechtsgutachten, das zur Fernwärmesatzung angefertigt wurde.

 

 

Herr Radicke spricht für die Bürgerliste und er hebt hervor, dass die vorgelegte Fernwärmesatzung Ergebnis gemeinsamer Arbeit aller Fraktionen und der Verwaltung ist. Hervorzuheben sei der Bestandsschutz aller Wärmeerzeugungsanlagen in den kartierten Bereichen. Herr Radicke erklärt, dass die Stadtwerke GmbH mit dieser neuen Satzung einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Finanzen der ganzen Stadt leistet.

Die Bürgerliste beantragt eine Änderung zur vorgelegten Fernwärmesatzung der Verwaltung. Im § 8 soll ein Punkt 5 wie folgt eingefügt werden:

Befreit vom Anschluss- und Benutzungszwang sind Gebäude mit Wärmeversorgungsanlagen von maximal 15 KW Gesamtnennwärmeleistung.

Die ursprünglich eingereichte Neufassung des § 10 Punkt 3 wird zurückgezogen.

 

Der Präsident lässt an dieser Stelle über das Rederecht von Herrn Dreißen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Damit nimmt Herr Dreißen, Geschäftsführer für die Stadtwerke Greifswald GmbH Stellung zur Fernwärmesatzung.

Im Rahmen seiner Ausführungen erklärt er, dass die Monopoldiskussion nicht zielführend sei und zu den Akten gelegt werden könne. Er wünscht sich eine gemeinsame Arbeit.

 

Für die CDU-Fraktion ergreift Herr Ziola das Wort. Während der Ausführungen stellt er fest, dass Klima- und Umweltschutz nur funktionieren, wenn Wirtschaft und Handwerk funktionieren. Seiner Meinung nach reichen die Vorgaben der Bundesregierung aus, um einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Mit einer Zustimmung zur Fernwärmesatzung stimme man einer Monopolbildung zu.

 

Der Präsident weist noch einmal darauf hin, dass Willensbekundungen von Gästen nicht erlaubt sind, um die Willensbildung der Bürgerschaft nicht zu beeinflussen.

 

Für die Linksfraktion spricht Frau Socher und sie verbindet das mit einem Dankeschön an die Stadtverwaltung hinsichtlich des Klimaschutzkonzeptes und die endlich vorliegende Fernwärmesatzung.

 

Da Herr Ratjen während seiner Wortmeldung beleidigend wird, erhält er vom Präsidenten um 19:45 Uhr einen Ordnungsruf.

 

Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Multhauf, die Beschlussfassung zur Fernwärmesatzung zurückzustellen. Alle Beteiligten sollten sich mit den Stadtwerken zusammensetzen und nach besseren Lösungen suchen.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen teilt der Präsident mit, dass vor der namentlichen Abstimmung der Fernwärmesatzung auf Antrag der Linksfraktion eine Pause eingelegt wird.

 

 

Pause von 19:52 Uhr bis 20:12 Uhr

 

 

Zunächst lässt der Präsident über den Antrag von Herrn Multhauf abstimmen, die Vorlage zurück in die Gremien und die Verwaltung zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen und

   1 Stimmenthaltung abgelehnt

 

Danach lässt der Präsident über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, der im § 8 Abs. 5  maximal 50 KW Gesamtnennwärmeleistung vorsieht.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen und

   6 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Danach lässt der Präsident über den Antrag der Bürgerliste abstimmen, im § 8 folgenden Punkt 5. aufzunehmen:

Befreit vom Anschluss- und Benutzungszwang sind Gebäude mit Wärmeversorgungsanlagen von maximal 15 KW Gesamtnennwärmeleistung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 26 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen und

   5 Stimmenthaltungen beschlossen

 

Danach ruft der Präsident die Mitglieder der Bürgerschaft zur namentlichen Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage vom 27.10.2010 zur Fernwärmesatzung auf.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Fernwärme-Satzung.
  2. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wirkt auf ihr städtisches Unternehmen, die Fernwärme GmbH ein, ihren Kohlendioxidausstoß bis zum Jahre 2020 um 7-10 % (4.215 – 6.022 t) zu senken. Grundlage stellt die Kohlendioxidemission der Wärmeerzeugung aus dem Jahre 2005 dar.

 

Dr. Bartels Gerhard   ja

Behrendt Ursula   ja

Berger Ulrike   ja

Dr. Bittner Ullrich   ja

Braun Norbert   ja

Burmeister Ulf   ja

Cymek Erich   nein

Dr. Fassbinder Stefan   ja

Dr. Fassbinder Frauke   ja

Dr. Hardtke Frank   ja

Heiden Klaus   nein

Heinrich Marion   ja

Hochschild  Axel   nein

Hoebel Torsten   Enthaltung

Jochens Wolfgang  nein

Dr. Joecks Wolfgang  ja

Dr. Kasbohm Jörn   ja

Dr. Kerath Andreas   ja

Krille Edda   ja

Kruse Christian  nein

Dr. Kühne Lüer   Enthaltung

Leddin Angela   nein

Liedtke Jürgen   nein

Liskow Franz-Robert  nein

Liskow Egbert   Enthaltung

Littmann Dirk   ja

Dr. Matschke Manfred   nein

Dr. Meyer Thomas   ja

Multhauf Peter   nein

Mundt Thomas   nein

Pegel Christian  ja

Radicke Christian  ja

Ratjen Sebastian  nein

Reuhl Anja   ja

Richter Angelika   ja

Schmidt Karl-Dieter  ja

Dr. Schwenke Mignon   ja

Socher Birgit   ja

Spring Ludwig   ja

Dr. Steffens Rainer   nein

Thonack Mechthild  nein

Ziola Ingo   nein

 

Abstimmungsergebnis: bei 24 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

 

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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende  Fernwärme-Satzung.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wirkt auf ihr städtisches Unternehmen, die Fernwärme GmbH ein, ihren Kohlendioxidausstoß bis zum Jahre 2020 um 7-10 %  (4.215 – 6.022 t) zu senken. Grundlage stellt die Kohlendioxidemission der Wärmeerzeugung aus dem Jahre 2005 dar.