01.11.2010 - 6.10 Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Univers...

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Beratung

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Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Häfen der Stadt

 

 

 

Herr Dr. Fassbinder bringt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Bürgerliste folgenden Änderungsantrag ein und nimmt die Begründung vor:

Der Änderungsantrag liegt allen Mitgliedern der Bürgerschaft schriftlich vor.

Die neue Hafengebührensatzung wird zur Überarbeitung der Passagen zu den Liegegebühren an die Stadtverwaltung zurückverwiesen. Zu überarbeiten sind insbesondere die § 6,2 (Bemessungsgrundsätze), § 11,2 (Maßstab Liegegebühr) und § 12,1 (Höhe Liegegebüh r).

 

Ziele der Überarbeitung:

1) Besserer Kostendeckungsgrad unter Beachtung einer verursachergerechteren Kostenzuordnung

2) Verwendung branchenüblicher Berechungsgrundlagen für die Liegegebühren (beanspruchte Fläche statt Bootslänge für Dauerlieger)

3) günstige Regelungen für die Vereine, insbesondere den Kinder- und Jugendsport (siehe z. B. § 15,8 und § 16,4 alte Satzung)

 

Herr Dr. Fassbinder regt an, die Satzung erneut in der Januarrunde zu behandeln.

 

Daraufhin bezieht Herr Wixforth, Leiter des zuständigen Fachamtes Stellung. Falsch sei aber die Aussage, dass der Kostendeckungsgrad nicht erhöht worden sei. Man muss bedenken, dass man mit dieser Satzung zu einem einheitlichen Gebührenmaßstab kommt. Herr Wixforth erinnert, dass Mitte letzen Jahres die Hafengebührensatzung durch den Finanzausschuss gestoppt wurde, der darum gebeten habe, die Schiffslänge als Grundlage zu nehmen.

Er bezweifelt, dass irgendwann eine Satzung erreicht wird, in der der Gebührensatz „Null“ ist.

 

Für die Bürgerliste spricht Herr Radicke. Er könne als Vereinsvorsitzender eines Seglervereins beurteilen, dass es Bewertungsunterschiede bei den Liegeplätzen zwischen dem Greifswalder und dem Hafen in Wieck gibt. Anhand von Beispielen erläutert er seine Bemerkung. Herr Radicke vermisst, dass mit den Vereinen gesprochen wird, bevor die Satzung beschlossen werden soll. Deshalb bittet er um die Rückverweisung in die Verwaltung.

 

Den Vorwurf, dass die Segler nicht beteiligt wurden, kann Herr Wixforth weder bestätigen, noch dementieren. Jedoch stellt er die Frage nach der Befangenheit von Herrn Radicke.

 

Herr Hochschild schlägt vor, dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste zuzustimmen und die Vorlage zurück in den Finanzausschuss zu verweisen.

 

Herr Dr. Bartels zeigt sich verwundert darüber, wie Herr Wixforth mit einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft umgeht. In jedem Fall müssen die Vereine in die Erarbeitung der Hafengebührensatzung einbezogen werden. Auch Herr Dr. Bartels ist für einen Rückverweis der Vorlage und bessere Vorbereitung durch das Fachamt.

 

Herr Wixforth erklärt daraufhin, dass er als zuständiger Amtsleiter durchaus berechtigt ist, seine Ansicht hinsichtlich des Mitwirkungsverbotes von Herrn Radicke zu äußern.

 

Nach einigen weiteren Bemerkungen in dieselbe Richtung bittet der Präsident um mehr Sachlichkeit gegenüber der Verwaltung.

 

Herr Wixforth erinnert daran, dass die Verwaltung eine Hafengebührensatzung auf der Grundlage der Kailänge erarbeitet hatte. Diese Vorlage ist bis zum Finanzausschuss gekommen. Dort wurde empfohlen, die Schiffslänge als Grundlage zu nehmen. Das wurde entsprechend umgesetzt und heute vorgelegt. Herr Wixforth kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Der heute vorgelegte Entwurf wurde öffentlich beraten und warum jetzt die Verwaltung kritisiert wird, ist nicht nachzuvollziehen.

 

Frau Socher möchte im Rahmen der Diskussion zur Versachlichung beitragen und meint sich zu erinnern, dass Bündnis 90/Die Grünen die Forderung aufgemacht haben, die Schiffslänge als Grundlage zu wählen. Frau Socher fordert die Bürgerschaft auf, der Verwaltung einen klaren Auftrag zu geben, auf welcher Grundlage sie die Gebührensatzung überarbeiten soll.

 

Herr Radicke schlägt vor, dass Verwaltung, Segler und Vereine sich vor der Beratung in der Bürgerschaft zusammensetzen und über die neue Hafengebührensatzung beraten.

 

Herr Dr. Fassbinder regt im Rahmen der Diskussion an, dem Änderungsantrag zu folgen und er bittet darum, dass die Verwaltung in den nächsten Fachausschusssitzungen anwesend ist, um auf die gestellten Fragen antworten zu können, welche Unterschiede es zwischen der alten und der neuen Satzung gibt.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Hafengebührensatzung für die Häfen der Stadt.

 


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