15.11.2010 - 5.2 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

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Beratung

Zu TOP: 5.2.

Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (3. ÄndG KiföG M-V) vom 12. Juli 2010

 

 

Herr Cymek erklärt seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung zum TOP nicht teil.

 

Frau Hofmann erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es in Vorbereitung auf die Kreisreform einen inhaltlichen Abstimmungsprozess mit den Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow gegeben hat. Der vorliegende Satzungsentwurf stellt einen Kompromiss zwischen den Gebietskörperschaften dar.

Der Unterausschuss plädiert allerdings dafür, die in der jetzt gültigen Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald enthaltene Ermäßigungsregelung wieder mit aufzunehmen.

Darüber hinaus ist im § 6 Abs. 1 der Termin für die Bedarfsmeldung vom 1. Juni auf den 1. Mai vorverlegt worden.

Weiterhin wird vorgeschlagen, einen Passus aufzunehmen, der es ermöglicht, einen gesamtstädtischen, namentlichen Abgleich der Anmeldungen unter Einbeziehung der freien Träger für die Betreuung in einer Einrichtung bzw. in der Kindertagespflege vorzunehmen, um die Zielgenauigkeit der Bedarfsplanung zu erhöhen.

 

Herr Spring lässt über die Änderungen abstimmen:

 

1. Verlegung des Meldetermins vom 1. Juni auf den 1. Mai (§ 6 Abs. 1)

      - mehrheitlich beschlossen

2. namentlicher, gesamtstädtischer Abgleich der Anmeldungen

      - mehrheitlich abgelehnt (5 ja, 7 nein, 1 Enthaltung)

3. Einfügen der Regelungen zur Geschwisterermäßigung entsprechend
     der jetzt gültigen Satzung

      - einstimmig beschlossen

 

Herr Spring bringt die Neufassung der Kita-Satzung einschließlich der vorab beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen