13.12.2010 - 5.13 Kostenlose Ablieferung von bioorganischen Abfäl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 13.12.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 5.13 |
Kostenlose Ablieferung von bioorganischen Abfällen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald B250-12/10 |
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Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage der CDU, SPD, Die Linke und FDP bringt Herr Liedtke ein.
Zu dieser Vorlage wurde ein Alternativantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgereicht, den Herr Dr. Fassbinder einbringt und begründet.
Nach einer Reihe von Wortmeldungen (Frau Socher, Herr Ratjen, Herr Schmidt, Herr Dr. Meyer Herr Multhauf und Herr Hochheim) im Rahmen der Diskussion und da keine weiteren Anträge gestellt werden, beantragt Herr Dr. Steffens entsprechend Geschäftsordnung, die Debatte abzubrechen und über die Vorlage abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen
Da der gemeinsame Antrag der CDU, SPD, Die Linke und FDP der weitestgehende Antrag ist, lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Wiedereinführung des Modells der kostenlosen Anlieferung bioorganischer Abfälle, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anfallenden bioorganischen Abfälle zu gewährleisten. Diese Abfälle sind zur Reduzierung der generellen Gebührenlast einer Verwertung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen
Damit entfällt die Abstimmung über den alternativen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
die Wiedereinführung des Modells der kostenlosen Anlieferung bioorganischer Abfälle, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anfallenden bioorganischen Abfälle zu gewährleisten.
Diese Abfälle sind zur Reduzierung der generellen Gebührenlast einer Verwertung zuzuführen.