13.12.2010 - 5.16 Auswirkung der Schwimmhallensperrung auf das Sc...

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Auswirkung der Schwimmhallensperrung auf das Schul- und Sportvereinsschwimmen

B253-12/10

 

 

Herr Pegel bringt die Beschlussvorlage für die SPD-Fraktion ein und nimmt die Begründung vor.

 

Da keine Änderungsanträge gestellt werden, lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1.                Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

a)      welche Zeit voraussichtlich für die Schwimmhallensanierung benötigt werden wird und

b)      welche Sportvereine und Schulen Ausweichschwimmhallen bspw. in Anklam, auf Usedom etc. nutzen werden,

  1.                Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, zu prüfen,

a)      welche zusätzlichen Finanzbedarfe für die Schüler- und Sportlertransporte den Schulen und Vereinen entstehen werden, wobei bei den Vereinen nur der Kinder- und Jugendsport zu berücksichtigen ist,             

 

b)      welche Haushaltspositionen im städtischen Haushalt wegen der zunächst unterbleibenden innerstädtischen Schülertransporte zum Schulschwimmen nicht belastet werden und in welchem Umfang diese wegen der Schwimmbadschließung voraussichtlich in 2011 geringer ausgeschöpft werden, als dies der Planentwurf für 2011 derzeit vorsieht, und

 

c)      welche Unterstützungsmöglichkeiten landesseitig und seitens des Landessportbundes zur Überbrückung dieser Situation v.a. für die Sportvereine finanziell möglich sind, um v.a. die Anfahrten zu Trainingseinheiten in auswärtigen Schwimmhallen finanziell zu unterstützen.

 

  1.                Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzliche finanzielle Hilfen für die betroffenen Vereine, die mit Kinder- und Jugendschwimmgruppen übergangsweise auswärtige Schwimmstätten nutzen werden, zu prüfen und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 21 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

a)     welche Zeit voraussichtlich für die Schwimmhallensanierung benötigt werden wird und

b)     welche Sportvereine und Schulen Ausweichschwimmhallen bspw. in Anklam, auf Usedom etc. nutzen werden,             
 

  1. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, zu prüfen,

a)     welche zusätzlichen Finanzbedarfe für die Schüler- und Sportlertransporte den Schulen und Vereinen entstehen werden, wobei bei den Vereinen nur der Kinder- und Jugendsport zu berücksichtigen ist,             
 


b)     welche Haushaltspositionen im städtischen Haushalt wegen der zunächst unterbleibenden innerstädtischen Schülertransporte zum Schulschwimmen nicht belastet werden und in welchem Umfang diese wegen der Schwimmbadschließung voraussichtlich in 2011 geringer ausgeschöpft werden, als dies der Planentwurf für 2011 derzeit vorsieht, und
 

c)     welche Unterstützungsmöglichkeiten landesseitig und seitens des Landessportbundes zur Überbrückung dieser Situation v.a. für die Sportvereine finanziell möglich sind, um v.a. die Anfahrten zu Trainingseinheiten in auswärtigen Schwimmhallen finanziell zu unterstützen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzliche finanzielle Hilfen für die betroffenen Vereine, die mit Kinder- und Jugendschwimmgruppen übergangsweise auswärtige Schwimmstätten nutzen werden, zu prüfen und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzuschlagen.