13.12.2010 - 5.17 Prüfauftrag Mittagessenzuschuss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 13.12.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.17 |
Prüfauftrag Mittagessenzuschuss B254-12/10 |
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Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion erfolgt durch Herrn Schmidt.
Der Präsident lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
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Die Bürgerschaft beschließt:
a) ob und welche zusätzlichen Mittagsmahlzeiten kalkulatorisch durch die künftige bundesrechtliche Regelung eines Zuschusses von 2,00 Euro je Mittagsmahlzeit aufgrund des „Hartz-IV-Bildungspaket“ in welchen Schulen anfallen könnten, b) ob die organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen in den Greifswalder Schulen für gegebenenfalls erwartete zusätzliche Mittagessensbedarfe gegeben sind und welche an welchen Schulen bestehen sowie welche finanziellen Bedarfe für die Herstellung der erwarteten künftigen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen erforderlich werden, c) ob und in welcher Weise der derzeit praktizierte Kindermittagstisch nach Einführung des Essenszuschusses der Bundesregierung fortgesetzt werden kann oder in welchem Zeithorizont dieses Angebot aufgehoben und in welcher Weise die bisherigen Nutzer in die schulischen Angebote überführt werden sollen und können. Es wird eine möglichst kurzfristige Prüfung erbeten.
Abstimmungsergebnis: bei 18 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen |
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen
a) ob und welche zusätzlichen Mittagsmahlzeiten kalkulatorisch durch die künftige bundesrechtliche Regelung eines Zuschusses von 2,00 Euro je Mittagsmahlzeit aufgrund des „Hartz-IV-Bildungspaket“ in welchen Schulen anfallen könnten,
b) ob die organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen in den Greifswalder Schulen für gegebenenfalls erwartete zusätzliche Mittagessensbedarfe gegeben sind und welche an welchen Schulen bestehen sowie welche finanziellen Bedarfe für die Herstellung der erwarteten künftigen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen erforderlich werden,
c) ob und in welcher Weise der derzeit praktizierte Kindermittagstisch nach Einführung des Essenszuschusses der Bundesregierung fortgesetzt werden kann oder in welchem Zeithorizont dieses Angebot aufgehoben und in welcher Weise die bisherigen Nutzer in die schulischen Angebote überführt werden sollen und können.
Es wird eine möglichst kurzfristige Prüfung erbeten.
- Sofern und sobald – gegebenenfalls auch zunächst nur einzelne – Ergebnisse erarbeitet sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, hieraus sich als erforderlich erweisende Beschlussfassungen der Bürgerschaft kurzfristig herbeizuführen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die künftigen Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundes an das Jugendamt und die kommunalen Schulen und Kindergärten angebunden werden können und sich nachdrücklich hierfür gegenüber den Entscheidungsträgern einzusetzen.