13.12.2010 - 5.21 1. Änderung des B.-Planes Nr. 103- Karl-Krull-S...

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Beratung

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1. Änderung des B.-Planes Nr. 103- Karl-Krull-Straße

Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

B257-12/10

 

 

 

Nach einigen Bemerkungen innerhalb der Diskussion bringt Herr Multhauf folgenden Änderungsantrag der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt ein. Überall dort, wo steht „Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1 soll ergänzt werden:

Bei Beibehaltung des (neuen) Baufeld WR 3 (alt WA 3 und WR 4) bleibt in der alten B-Plan-Fassung erhalten.

 

Daraufhin erklärt Herr Kaiser, dass die Verwaltung diesen Vorschlag für nicht vernünftig hält, weil es in dem Gebiet jetzt einen potentiellen Investor gibt.

 

Herr Kruse vertritt die Meinung, dass man sich dem Veto des Fachausschusses anschließen sollte, der diese Vorlage ausführlich besprochen hat.

 

Her Liskow stellt den Antrag von Herrn Multhauf zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Ja-Stimme und einigen Stimment-

    haltungen mehrheitlich abgelehnt

 

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag in unveränderter Form abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wie folgt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) geändert werden. Ziel ist es, in dem Bereich des Plangebiets neben Hausgruppen auch bis zu IV-geschossige Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen.

 

2. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem vorgenannten Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – sowie dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 27 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und

    10 Stimmenthaltungen beschlossen

Herr Multhauf bezieht sich auf die Seite 11 und stellt eine Nachfrage zu der Feuerwehrdrehleiter.

 

Herr Kaiser wird die Frage schriftlich beantworten

 

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wie folgt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) geändert werden. Ziel ist es, in dem Bereich des Plangebiets neben Hausgruppen auch bis zu IV-geschossige Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen.

 

2. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem vorgenannten Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – sowie dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.