13.12.2010 - 5.1 Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- ...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

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Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft

B234-12/10

 

 

Für den Sportausschuss nimmt Herr Mundt Stellung. Der Sportausschuss möchte im Artikel 1 folgende Änderung haben. Statt der „10 % der Gesamteinnahmen“ soll „10 % des Gewinns“ stehen.

 

Nach einigen Wortmeldungen innerhalb der Diskussion beantragt Herr Prof. Joecks den Rückverweis der Vorlage.

 

Her Liskow lässt zunächst darüber abstimmen, wie von Herrn Prof. Joecks beantragt, die Beschlussvorlage in die Verwaltung und die Ausschüsse zurückzuverweisen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 12 Ja-Stimmen und einigen Stimment-

    haltungen mehrheitlich abgelehnt

 

Danach lässt der Präsident über die vom Sportausschuss beantragte Änderung „Gewinn/Überschuss“ statt „Gesamteinnahmen“ abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 7 Ja-Stimmen und einigen Stimment-

    haltungen mehrheitlich abgelehnt

 

Danach stellt der Präsident die ausgereichte Beschlussvorlage in unveränderter Form zur Abstimmung.

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes vom 14.12.2009.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes vom 14.12.2009.