21.02.2011 - 7.8 Kinderbeauftragte/r

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

Zu TOP: 7.8 Kinderbeauftragte/r

B270-14/11

Herr Spring bringt die Beschlussvorlage ein und weist darauf hin, dass infolge

dieser Beschlussfassung die Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist.

Herr Multhauf weist darauf hin, dass der Satz bezüglich der Wahlperiode genauer

formuliert werden muss und schlägt deshalb „der Wahlperiode“ vor.

- kein Widerspruch

Daraufhin lässt Herr Prof. Joecks über folgenden Beschluss abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, eine/n

ehrenamtlich tätige/n Kinderbeauftragte/n zu bestellen.

In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tätige Träger der freien Jugendhilfe

können in der Jugendhilfe erfahrene Personen für diese ehrenamtliche Funktion

vorschlagen. Die benannten Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet

und ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort in der Universitäts- und Hansestadt

Greifswald haben.

Die Wahl erfolgt in der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode.

Die Familienbeauftragte fungiert als Ansprechpartnerin in der Verwaltung für

die/den ehrenamtliche/n Kinderbeauftragte/n und unterstützt sie/ihn in ihrer/

seiner Tätigkeit.

Für das Ehrenamt erhält die/der Kinderbeauftragten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung

in Höhe von mtl. 150 €.

Insgesamt 500 € jährlich werden für die inhaltliche Arbeit bereit gestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

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