21.02.2011 - 7.12 Vorbereitung Doppik, Bildung der Teilhaushalte ...

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Beratung

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B274-14/11

Herr Multhauf bemerkt, dass die Doppik eine umstrittene Angelegenheit sei. Mit

der Einführung der Doppik wird es größere Unsicherheiten geben.

Herr Prof. Joecks erinnert daran, dass der Gesetzgeber die Einführung der Doppik

vorgegeben hat.

Da es keine Änderungsanträge gibt, lässt er über folgenden Beschluss abstimmen:

In Vorbereitung der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens trifft

die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt folgende Festlegungen zur

Struktur des doppischen Haushaltsplanes:

1. Es werden 12 Teilhaushalte gemäß Anlage 1 gebildet.

2. Es werden Produkte gemäß Anlage 2 gebildet.

3. Die Produkte werden gemäß Anlage 3 den Teilhaushalten zugeordnet.

4. Für den Fall, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes Abweichungen

zu Nr. 1 bis 3 aus rechtlichen Gründen notwendig werden oder aus

anderen Gründen sinnvoll erscheinen, ist mit Vorlage des Haushaltsplanes

auf diese Abweichungen besonders hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und

1 Stimmenthaltung beschlossen

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