21.02.2011 - 7.16 Verwaltungsreform
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.16
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 21.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
05/456 Verwaltungsreform
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- Einzelabstimmung
Beratung
Zu TOP: 7.16 Verwaltungsreform
B267-14/11
Herr Prof. Joecks nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Für die SPD-Fraktion bringt Herr Pegel eine überarbeitete Beschlussvorlage ein,
die allen Bürgerschaftsmitgliedern vorliegt. Im Rahmen der Begründung erläutert
Herr Pegel, dass seine Fraktion den Punkt 3. aus der Beschlussvorlage zurückzieht.
Bezüglich Punkt 2. kann der Oberbürgermeister die Auffassung von Herrn Pegel
nicht teilen. Er erklärt, dass es ab dem 5. September, wenn die Aufgabe auf den
neuen Landkreis übergehen soll, Überleitungsverträge für Mitarbeiter der GEG
und des Rettungsdienstes geben soll. Das wird im Begleitausschuss und im
überregionalen Begleitausschuss zur Kreisgebietsreform thematisiert.
Herr Dr. König macht deutlich, dass nicht dem Interimslandrat ab 05.09.2011 die
Entscheidung überlassen werden soll. Dieser ist dann für das Funktionieren im
Greifswalder Gebiet zuständig.
Die erste Aufgabe, die jetzt ansteht, ist, dass die Verwaltungsleistung, egal welche
Institutionen, durch Überleitungsverträge im Vorfeld geregelt werden. Sie
sollen dann bis 31.12.2011 gelten. Danach können Überlegungen angestellt werden,
welche Aufgabe zurückgeholt werden könnte und was sinnvoll ist, in Eigenregie
erledigt zu werden. Im Begleitausschuss werden bereits Überlegungen angestellt.
Die Stellungnahme der Linksfraktion erfolgt durch Herrn Dr. Kasbohm.
Auf Nachfrage von Herrn Spring erläutert der Oberbürgermeister, dass die angedachten
Überleitungsverträge der Zustimmung der politischen Gremien bedarf.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Fassbinder und er teilt
mit, dass seine Fraktion die Beschlussvorlage ausdrücklich begrüßt.
Aufgrund mehrfacher Anregungen der Bürgerschaftsmitglieder schlägt der Oberbürgermeister
vor, sich unter anderem auch die Protokolle des Kooperationsstabes
anzusehen.
Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Hoebel, über die beiden Punkte des
Beschlusstextes einzeln abzustimmen.
Herr Dr. Kerath warnt davor, dass allerhöchste Zeit ist, etwas zu entscheiden.
Das Kultusministerium hat sich auch eingemischt und festgelegt, dass bezüglich
der Schulträgerschaft bis zum 31.03.2011 entsprechende Anträge zu stellen sind.
Herr Dr. Bartels bezweifelt die Rechtsgrundlage, aufgrund dessen das Kultusministerium
einfach festlegen kann, dass die Anträge bis zum 31.03.2011 zu stellen
sind.
Nach einigen weiteren Wortmeldungen, Fragen und Bemerkungen innerhalb der
Diskussion beantragt Herr Multhauf, den Punkt 1. der Beschlussvorlage zu ergänzen
„bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung“.
Unter 2. schlägt er vor, statt der Formulierung „zu schließen“ sondern „anzustreben“
zu wählen.
Der Präsident lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: unter Punkt 1. aufnehmen
„bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung“
bei 7 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen
mehrheitlich abgelehnt
Frau Reuhl fordert, auch die Gegenstimmen auszuzählen.
Abstimmungsergebnis: 13 Gegenstimmen
Abstimmungsergebnis: unter Punkt 2. statt „zu schließen“ „anzustreben“
bei 5 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und
einigen Stimmenthaltungen abgelehnt
Damit lässt der Präsident über folgenden Punkt einzeln abstimmen:
1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den
Oberbürgermeister die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu prüfen
und darzustellen, die sich aus einer weiteren Ausübung der nachfolgend aufgezählten
Aufgaben statt in dem neuen Landkreis in der Universitäts- und Hansestadt
Greifswald ergeben:
1. Beibehaltung der Tätigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe
2. Beibehaltung der Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Gesamtschule
3. Beibehaltung der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr
4. Beibehaltung der Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft
5. Durchführung von kreislichen Aufgaben mit Bürgerkontakt für den neuen
Landkreis in dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und
des Amtes Landhagen
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen
2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den
Oberbürgermeister, zeitnah eine Vereinbarung mit den Landkreisen Ostvorpommern
und Uecker-Randow sowie Demmin zu schließen, die eine Übernahme der
Verträge, die die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Dritten für die Gewährleistung
des öffentlichen Rettungsdienstes sowie der öffentlichen Abfallentsorgung
geschlossen hat, durch den neuen Landkreis Südvorpommern vorsieht.
Abstimmungsergebnis: bei 19 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und
einigen Stimm enthaltungen beschlossen
Entsprechend Geschäftsordnung beantragt Herr Dr. Meyer, die Sitzung abzubrechen
und Fortsetzung am nächsten Tag um 18:00 Uhr.
Herr Liskow lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen, die Sitzung zu
unterbrechen.
Abstimmungsergebnis: bei 14 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und
1 Stimmenthaltung abgelehnt