21.02.2011 - 7.16 Verwaltungsreform

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Beratung

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B267-14/11

Herr Prof. Joecks nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Für die SPD-Fraktion bringt Herr Pegel eine überarbeitete Beschlussvorlage ein,

die allen Bürgerschaftsmitgliedern vorliegt. Im Rahmen der Begründung erläutert

Herr Pegel, dass seine Fraktion den Punkt 3. aus der Beschlussvorlage zurückzieht.

Bezüglich Punkt 2. kann der Oberbürgermeister die Auffassung von Herrn Pegel

nicht teilen. Er erklärt, dass es ab dem 5. September, wenn die Aufgabe auf den

neuen Landkreis übergehen soll, Überleitungsverträge für Mitarbeiter der GEG

und des Rettungsdienstes geben soll. Das wird im Begleitausschuss und im

überregionalen Begleitausschuss zur Kreisgebietsreform thematisiert.

Herr Dr. König macht deutlich, dass nicht dem Interimslandrat ab 05.09.2011 die

Entscheidung überlassen werden soll. Dieser ist dann für das Funktionieren im

Greifswalder Gebiet zuständig.

Die erste Aufgabe, die jetzt ansteht, ist, dass die Verwaltungsleistung, egal welche

Institutionen, durch Überleitungsverträge im Vorfeld geregelt werden. Sie

sollen dann bis 31.12.2011 gelten. Danach können Überlegungen angestellt werden,

welche Aufgabe zurückgeholt werden könnte und was sinnvoll ist, in Eigenregie

erledigt zu werden. Im Begleitausschuss werden bereits Überlegungen angestellt.

Die Stellungnahme der Linksfraktion erfolgt durch Herrn Dr. Kasbohm.

Auf Nachfrage von Herrn Spring erläutert der Oberbürgermeister, dass die angedachten

Überleitungsverträge der Zustimmung der politischen Gremien bedarf.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Fassbinder und er teilt

mit, dass seine Fraktion die Beschlussvorlage ausdrücklich begrüßt.

Aufgrund mehrfacher Anregungen der Bürgerschaftsmitglieder schlägt der Oberbürgermeister

vor, sich unter anderem auch die Protokolle des Kooperationsstabes

anzusehen.

Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Hoebel, über die beiden Punkte des

Beschlusstextes einzeln abzustimmen.

Herr Dr. Kerath warnt davor, dass allerhöchste Zeit ist, etwas zu entscheiden.

Das Kultusministerium hat sich auch eingemischt und festgelegt, dass bezüglich

der Schulträgerschaft bis zum 31.03.2011 entsprechende Anträge zu stellen sind.

Herr Dr. Bartels bezweifelt die Rechtsgrundlage, aufgrund dessen das Kultusministerium

einfach festlegen kann, dass die Anträge bis zum 31.03.2011 zu stellen

sind.

Nach einigen weiteren Wortmeldungen, Fragen und Bemerkungen innerhalb der

Diskussion beantragt Herr Multhauf, den Punkt 1. der Beschlussvorlage zu ergänzen

„bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung“.

Unter 2. schlägt er vor, statt der Formulierung „zu schließen“ sondern „anzustreben“

zu wählen.

Der Präsident lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: unter Punkt 1. aufnehmen

„bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung“

bei 7 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Frau Reuhl fordert, auch die Gegenstimmen auszuzählen.

Abstimmungsergebnis: 13 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: unter Punkt 2. statt „zu schließen“ „anzustreben“

bei 5 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und

einigen Stimmenthaltungen abgelehnt

Damit lässt der Präsident über folgenden Punkt einzeln abstimmen:

1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den

Oberbürgermeister die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu prüfen

und darzustellen, die sich aus einer weiteren Ausübung der nachfolgend aufgezählten

Aufgaben statt in dem neuen Landkreis in der Universitäts- und Hansestadt

Greifswald ergeben:

1. Beibehaltung der Tätigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe

2. Beibehaltung der Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Gesamtschule

3. Beibehaltung der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr

4. Beibehaltung der Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft

5. Durchführung von kreislichen Aufgaben mit Bürgerkontakt für den neuen

Landkreis in dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und

des Amtes Landhagen

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen

2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den

Oberbürgermeister, zeitnah eine Vereinbarung mit den Landkreisen Ostvorpommern

und Uecker-Randow sowie Demmin zu schließen, die eine Übernahme der

Verträge, die die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Dritten für die Gewährleistung

des öffentlichen Rettungsdienstes sowie der öffentlichen Abfallentsorgung

geschlossen hat, durch den neuen Landkreis Südvorpommern vorsieht.

Abstimmungsergebnis: bei 19 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und

einigen Stimm enthaltungen beschlossen

Entsprechend Geschäftsordnung beantragt Herr Dr. Meyer, die Sitzung abzubrechen

und Fortsetzung am nächsten Tag um 18:00 Uhr.

Herr Liskow lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen, die Sitzung zu

unterbrechen.

Abstimmungsergebnis: bei 14 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und

1 Stimmenthaltung abgelehnt

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