07.03.2011 - 5.5 Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltun...

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Beratung

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5.5.

Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltung des Jobcenters

Greifswald als gemeinsame Einrichtung der Universitäts- und

Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund nach § 44 b

Absatz 2 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 AG SGB II M-V SGB II

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung werden die bisherigen

ARGEn zum 01.01.2011 in das Regelmodell der gemeinsamen Einrichtung überführt. Die gemeinsame Einrichtung führt die

Bezeichnung „Jobcenter“. Die inhaltliche Ausgestaltung der

gemeinsamen Einrichtung soll die Vereinbarung regeln.

Herr Mundt lässt über die Vorlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

1 Stimmenthaltung